Verkehrssicherungspflicht

01. April 2019: Abgestorbene Bäume und Totholz in Bäumen an Straßen beseitigen.
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Heßdorf. Aus aktuellem Anlass erinnert der Kreisbauhof des Landkreises Erlangen-Höchstadt Grundstücks- und Waldbesitzerbesitzer an ihre Verkehrssicherungspflicht für Bäume entlang von Straßen sowie Geh- und Radwegen.

Grundstückseigentümer und Waldbesitzer sind verpflichtet, abgestorbene Bäume und Totholz in Bäumen im Grenz- oder im so genannten Fallbereich entlang öffentlicher Straßen und Wege, die Fußgänger, Radfahrer und den fließenden Verkehr gefährden oder beeinträchtigen können, zu beseitigen. Sie haften auch bei Schadensersatzansprüchen.

Betroffene Bäume gekennzeichnet

Die Streckenkontrolle des Kreisbauhofes kennzeichnet auf ihren Kontrollfahrten auffällige, abgestorbene Bäume am Fahrbahnrand. Der Kreisbauhof bittet Grundstückseigentümer und Waldbesitzer von markierten Bäumen, ihn oder Thomas Schierhorn vom Sachgebiet Gartenbau des Landratsamtes anzurufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Bauhof ist unter der Nummer 09135/7370-1938 zu erreichen, Thomas Schierhorn unter der Nummer 09193/50197-1922. Der Kreisbauhof weist darauf hin, dass die Markierungen den Grundstückseigentümer nicht von seiner Kontroll- und Verkehrssicherungspflicht entbinden.

Kreisbauhof hilft bei Verkehrssicherung

Für eventuelle Arbeiten im Straßenraum oder im Straßenrandbereich ist eine verkehrsrechtliche Anordnung oder eine Verkehrssicherung erforderlich. Hierbei hilft der Kreisbauhof während seiner Dienstzeiten. In besonderen Fällen und bei unmittelbarer Gefahr sind die Mitarbeiter des Kreisbauhofes angewiesen, Bäume sofort entsprechend zurückzuschneiden oder zu fällen. Weitere Auskünfte erteilt der Kreisbauhof in Heßdorf unter 09135 / 73 70 1938.