Neuerungen beim Gebäude-Energie-Gesetz und Fördermitteln – was gilt zukünftig beim energetischen Sanieren und Heizungstausch?
Am 1. Januar 2024 ist das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Im Fokus steht der Umstieg auf erneuerbare Wärme in Bestandsgebäuden. Auch für Neubauten gelten nun neue Vorschriften. Außerdem wurde die „Förderlandschaft“ an die neuen Anforderungen bei der energetischen Sanierung der Gebäudehülle und beim Heizungsersatz angepasst. Was das umgangssprachlich bezeichnete „Heizungsgesetz“ für Ihre Immobilie bedeutet und welche Fördermittel für Sie zur Verfügung stehen, stellen wir Ihnen in einer kostenlosen Infoveranstaltung vor. Referent und Energieberater Uwe Neumann gibt einen Überblick darüber, was Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei Sanierung und Heizungstausch zukünftig beachten müssen und welche staatlichen Gelder für Sie bereit stehen. Im Anschluss an den Vortrag ist noch Zeit für Ihre Fragen. Es ist keine Anmeldung notwendig. Für Fragen vorab wenden Sie sich an: klimaschutz@erlangen-hoechstadt.de oder 09131 8031274