Gebühren & Satzungen
Am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. sind die Abfallentsorgungsgebühren jeweils für ein Quartal im laufenden Kalenderjahr fällig. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren finden Sie auf dem zuletzt erteilten Gebührenbescheid.
Mit Lastschrifteinzugsverfahren
Wer bereits den bequemen Zahlungsweg gewählt und uns eine Einzugsermächtigung/Sepa-Mandat erteilt hat, kann sich zurücklehnen. Eine Überweisung der Müllgebühren erübrigt sich hier.
Ohne Lastschrifteinzugsverfahren
Wer nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, muss die Gebühren zu den vorgenannten Terminen auf das folgende Konto des Landkreises Erlangen-Höchstadt überweisen:
ACHTUNG: Neue Bankverbindung
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach.
IBAN DE23 7635 0000 0430 0007 78
BIC BYLADEM1ERH
Bitte geben Sie unbedingt die auf dem Gebührenbescheid oben rechts stehende Kundennummer an. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, kann die Gebührenhöhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft erfragen.
Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, ein Sepa-Mandat zu erteilen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist völlig risikolos und kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass das Sepa-Mandat nur vom Eigentümer des Grundstückes erteilt werden kann.