Abfall – An- und Abmeldung von Tonnen, Müllgebühren
Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.
Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde
Wenn Sie eine Tonne an- bzw. abmelden möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Wohnsitzgemeinde. Dies gilt auch für jede sonstige Änderung (Eigentümerwechsel, Änderung der Personenzahl usw.).
Die Gemeinde leitet Ihre Meldung an das Landratsamt weiter. Wir veranlassen dann die Auslieferung / Abholung der Restmüll- und Papiertonne durch die zuständige Entsorgungsfirma. Nach einigen Wochen wird Ihnen ein Gebührenbescheid vom Landratsamt zugehen.
Größe der Mülltonne
Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Personenzahl des Haushaltes (siehe unter Gebühren und Satzungen). Pro Person werden 20 Liter Restmüllvolumen benötigt.
Kennzeichnen Sie Ihre Tonne
Die Leerungen Ihrer Restmülltonne werden durch das Müllfahrzeug registriert (Chip im Tonnenrand). Bitte kennzeichnen Sie daher Ihre Tonne, z. B. durch einen Aufkleber, um Verwechslungen und damit fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
Bitte prüfen Sie, ob die Tonnennummer (7-stellige Nummer seitlich an der Tonne) auf Ihrer Restmülltonne mit der Tonnennummer in Ihrem Bescheid übereinstimmt. Bitte setzen Sie sich bei Unstimmigkeiten umgehend mit dem Landratsamt in Verbindung.
Am 01.04. und 01.10. sind die Abfallentsorgungsgebühren für das laufende Kalenderjahr fällig. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühren finden Sie auf dem zuletzt erteilten Gebührenbescheid.
Mit Lastschrifteinzugsverfahren
Wer bereits den bequemen Zahlungsweg gewählt und uns eine Einzugsermächtigung/Sepa-Mandat erteilt hat, kann sich zurücklehnen. Eine Überweisung der Müllgebühren erübrigt sich hier.
Ohne Lastschrifteinzugsverfahren
Wer nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, muss die Gebühren zu den vorgenannten Terminen auf das folgende Konto des Landkreises Erlangen-Höchstadt überweisen:
ACHTUNG: Neue Bankverbindung
Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach.
IBAN DE23 7635 0000 0430 0007 78
BIC BYLADEM1ERH
Bitte geben Sie unbedingt die auf dem Gebührenbescheid oben rechts stehende Kundennummer an. Wer den Bescheid nicht zur Hand hat, kann die Gebührenhöhe bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft erfragen.
Wer zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen und Mahngebühren rechnen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir, ein Sepa-Mandat zu erteilen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist völlig risikolos und kann jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass das Sepa-Mandat nur vom Eigentümer des Grundstückes erteilt werden kann.
Die Kompostierung von organischen Abfälle, die in Haus und Garten anfallen, wird mit einer 15 %-igen Gebührenreduzierung honoriert. Den Eigenkompostierungstarif erhalten Sie nur, wenn Sie entsprechenden Antrag an das Sachgebiet – Kommunale Abfallwirtschaft stellen. Mit diesem Antrag verpflichten Sie sich, sämtliche im Haus anfallenden org. Bioabfälle (Küchenabfälle) und, soweit es möglich ist, die pflanzlichen Gartenabfälle zu kompostieren. Hierbei auftretende Übermengen dürfen an die Annahmestellen des Landkreises angeliefert werden.
Es darf keine Biotonne benutzt werden. Pro im Haushalt lebende Person wird eine unversiegelte Fläche von 50 m² auf dem Grundstück benötigt.
Ist eine Biotonne vor Ort, kann nur für das gesamte Grundstück der Tarif der Biotonne gewährt werden.
Informationen zum Thema Abfall
Eigenkompostierung
Kommunale Abfallwirtschaft
Abteilungsleiterin
Sachgebietsleiterin
Stv. Sachgebietsleiter
Abfallwirtschaftsberatung
Müllgebühren: Adelsdorf, Hemhofen, Weisendorf, VG Aurachtal und Heßdorf
Müllgebühren: Herzogenaurach, Möhrendorf, Baiersdorf
Müllgebühren: Eckental, Bubenreuth
Müllgebühren: Heroldsberg, Kalchreuth, VG Uttenreuth, Röttenbach
Müllgebühren: Stadt und VG Höchstadt a. d. Aisch, Wachenroth
Entsorgung von Haushaltsgroß- und Kühlgeräten
Kreiskasse
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Mitarbeiterinnen der Kreiskasse keine Auskünfte über Abfallangelegenheiten, insbesondere über die Grundlagen der Festsetzung Ihrer Müllgebühren geben können. Für den Einzug der Müllgebühren sind folgende Mitarbeiterinnen der Kreiskasse zuständig: