Aufgaben der Betreuungsstelle
- Die Betreuungsstelle bietet Ihnen persönliche Beratung und Formulierungshilfen für eine Vollmacht oder eine Betreuungsverfügung an
- Die Betreuungsstelle berät zu den Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht
- Für das Betreuungsgericht vor Anordnung einer Betreuung ermitteln und Stellungnahmen abgeben
- Geeignete Betreuerinnen und Betreuer gewinnen und sie dem Betreuungsgericht vorschlagen
- Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in die Aufgabe einweisen und beraten
- Gemeinnützige Betreuungsvereine unterstützen und finanziell fördern
über Möglichkeiten, die unter Umständen eine Betreuung entbehrlich machen, wie (Vorsorge-) Vollmachten bzw. Betreuungsverfügung informieren - Ab 01.01.1999 die Anzahl der geführten Betreuungen und der dafür aufgewandten Zeit bei den Berufsbetreuerinnen und -betreuern erfassen
Am 01.01.1992 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsgesetzes ist es, die Grundrechte und Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren. Zu diesem Zweck wurden die Betreuungsstellen eingerichtet. Sie haben unter anderem folgende gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.