Familienunterstützende Angebote

Der Sozialdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie gliedert sich in den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) und die Fachdienste. Alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterliegen der erweiterten Schweigepflicht. Anonyme Beratungen sind jederzeit möglich. Für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie gerne telefonisch einen Termin vereinbaren. Der/die Ansprechpartner/in richtet sich nach den Wohnort des Kindes. Für Notfallsituationen besteht ein Bereitschaftsdienst, der während der Öffnungszeiten des Landratsamtes über das Sekretariat immer zu erreichen ist.

Der Allgemeine Sozialdienst ist häufig erster Ansprechpartner für Problemlagen. Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere:

  • Beratung von Vätern, Müttern und anderen Erziehungspersonen bei Erziehungsschwierigkeiten
  • Einleiten, Begleiten und Beenden von Hilfen zur Erziehung
  • Beratung bei Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht
  • Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
  • Beratung von Kindern und Jugendlichen
  • Durchführen von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Je nach Situation findet eine Weitervermittlung an die Fachdienste, an andere Institutionen oder Ansprechpartner statt.  Alle Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen unterliegen der erweiterten Schweigepflicht, anonyme Beratungen sind jederzeit möglich.

Die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Fürth und Neustadt a. d. Aisch berät adoptionswillige Personen bei In- und Auslands-Adoptionen und bei Stiefeltern-Adoptionen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überprüfen die Bewerbungsunterlagen und stellen die Eignung der Antragsteller fest.

Sie vermitteln inländische Kinder und Jugendliche an Adoptivbewerber, beraten und begleiten abgebende Eltern bzw. Mütter im Entscheidungsprozess. Zudem begleiten und beraten sie Adoptiveltern nach der Aufnahme des Kindes (während der Adoptionspflegezeit bei einer Inlandsadoption) und nach erfolgter Adoption im Ausland (Auslandsadoption).

Adoptierte Kinder und Jugendliche werden bei der Herkunftssuche unterstützt. Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, haben ebenfalls einen Beratungsanspruch.

Die Sozialpädagogen unterliegen der erweiterten Schweigepflicht. Anonyme Beratungen sind jederzeit möglich.

Der Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung fördern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Diese Hilfe ist zu erbringen, wenn eine so gravierende Erziehungsproblematik oder Gefährdung des Kindes oder des Jugendlichen besteht, dass ein Verbleib des Minderjährigen in seiner Familie aus triftigen Gründen, insbesondere dem Wohl des Kindes, nicht mehr möglich ist. Die Variationsbreite der Einrichtungen reicht von Jugendwohngruppen über "betreutes Wohnen" bis hin zu sonstigen Wohnformen.

Die Ausgestaltung der Hilfe wird individuell mit allen Beteiligten im "Hilfeplanverfahren" erarbeitet und ist bindend.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) prüft bereits im Vorfeld der Anklageerhebung, inwieweit die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft/das Gericht vorliegen. LiegenVoraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung vor, unterrichtet sie die Staatsanwaltschaft / das Gericht umgehend hiervon. Die JuHiS berät und unterstützt Jugendliche und Eltern vor, während und nach der Gerichtsverhandlung. Kostenfrei und vertraulich.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Kinder und Jugendliche, bei denen eine seelische Behinderung diagnostiziert wurde, oder die von einer seelischen Behinderung bedroht sind, erhalten Hilfestellung zur Eingliederung und Teilhabe an der Gesellschaft. Die Hilfe kann - je nach individuellem Bedarf - ambulant, teilstationär oder stationär sein.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Eltern, Kinder und Jugendliche bei der Hilfegewährung und begleiten durch das Hilfeplanverfahren.

Die Sozialpädagogen unterliegen der erweiterten Schweigepflicht.
Anonyme Beratungen sind jederzeit möglich.

Diese Form der Hilfe zur Erziehung setzt voraus, dass erhebliche Erziehungs- und Verhaltensprobleme vorliegen, die durch anderweitige ambulante Hilfeleistungen nicht behoben werden können, sodass die Betreuung in einer Tagesgruppe (meist in einer heilpädagogischen Tagesstätte) geeignet, aber auch notwendig ist. Häufig ist damit auch der Besuch einer Förderschule "E" verbunden. Von besonderer Bedeutung sind eine aktive Mitarbeit und der Wille zur Veränderung der Eltern.

Die wesentlichen Elemente dieser Hilfe sind:

  • Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten des Kindes
  • Soziales Lernen in der Gruppe
  • Begleitung der schulischen Förderung
  • Elternarbeit

Hilfe zur Erziehung in Form einer Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Minderjährigen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Ansprechpartner:

Vermittlung Allgemeiner Sozialdienst - Sekretariat

Name Telefon Telefax Zimmer
Dürrbeck, Georg
09131 803 1500 09131 803 491500 3.02 - 3. OG

Adoption

Name Telefon Telefax Zimmer
Götz, Patricia
09131 803 1507 09131 803 491507 3.23 - 3. OG

Heimerziehung

Name Telefon Telefax Zimmer
Strauß, Werner
09131 803 1521 09131 803 491521 3.03 - 3. OG

Jugendhilfe im Strafverfahren

Name Telefon Telefax Zimmer
Faßmann, Sonja
09131 803 1527 09131 803 491527 3.52 - 3. OG
Horn, Lothar
09131 803 1528 09131 803 491528 3.17 - 3. OG

Erziehung in einer Tagesgruppe

Name Telefon Telefax Zimmer
Hasselmann, Yvonne
09131 803 1454 09131 803 491454 3.54 - 3. OG

Vollzeitpflege

Name Telefon Telefax Zimmer
Krempels, Heidemarie
09131 803 1453 09131 803 491453 3.51 - 3. OG

Familienbeauftragte

Name Telefon Telefax Zimmer
Engelbrecht-Adler, Katja
Familienbeauftragte
09131 803 1492 09131 803 491492 3.01 - 3. OG