Feinstaubplakette
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen
Mit Wirkung zum 01.03.2007 trat die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge in Kraft. Diese Regelung war notwendig, weil die Gemeinden nach den Vorgaben des Immissionsschutzrechts im Hinblick auf die Feinstaubproblematik in Innenstädten die Befugnis haben, im Bereich von „Umweltzonen“ Verkehrsverbote auszusprechen.
Kraftfahrzeuge werden unter Berücksichtigung ihrer Schadstoffemissionen den Schadstoffgruppen 1 bis 4 zugeordnet. Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge werden nicht wieder verwendbare, lichtechte und fälschungssichere Plaketten in den Farben rot, gelb und grün verwendet. Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 erhalten eine rote Plakette, Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 eine gelbe und Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette. Die Zuordnung Ihres Kraftfahrzeuges zu einer Plakette können Sie über die Emissionsschlüsselnummer vornehmen, die Sie Ihrem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen.
Auf der Plakette wird von der zuständigen Ausgabestelle im Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des Kraftfahrzeugs eingetragen. Die Plakette ist deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Geltungsdauer der Plakette ist grundsätzlich unbeschränkt. Für die Ausgabe der Plakette erhebt die Zulassungsbehörde des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eine Gebühr in Höhe von 5,00 Euro.
Terminreservierung
Dokument
Weitere Informationen zur Plakette
Ausgabestellen für die Plaketten sind die Zulassungsbehörden oder die nach § 47 a Abs. 2 StVZO für die Durchführung der Abgasuntersuchung zuständigen Werkstätten. Die Plaketten werden nur nach Vorlage des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I (im Original) ausgegeben.
Mit Wirkung vom 08.12.2007 wurde diese Verordnung geändert. Nunmehr können auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation, die vor dem Inkrafttreten der Euro 1 Norm zugelassen wurden, grüne Plaketten bekommen. Auch für nachgerüstete Diesel PKW der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig entsprechende Plaketten geben. Welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten können, können Sie bei der Zulassungsstelle erfragen.