Fliegende Bauten

Als Fliegende Bauten bezeichnet man beispielsweise Zelte oder Fahrgeschäfte. Sie müssen mindestens 1 Woche vor Aufstellung dem Bauamt angezeigt werden.

Bei der Abnahme fliegender Bauten fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich bei der Abnahme von Festzelten nach der Größe des Zeltes und bei der Abnahme von Fahrgeschäften nach Größe und Schwierigkeit des Fahrgeschäftes.


Eckental, Heroldsberg, Kalchreuth, Hemhofen, Bubenreuth, Möhrendorf, Baiersdorf, Heßdorf, Großenseebach, Röttenbach, Buckenhof, Marloffstein, Uttenreuth und Spardorf:

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Herzogenaurach, Adelsdorf, Aurachtal, Oberreichenbach, Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Wachenroth, Höchstadt und Weisendorf:

 

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Vogel, Reinhard
09193 20 2129 09193 20 492129 11