Fliegende Bauten

Als Fliegende Bauten bezeichnet man beispielsweise Zelte oder Fahrgeschäfte. Sie müssen mindestens 1 Woche vor Aufstellung dem Bauamt angezeigt werden.

Bei der Abnahme fliegender Bauten fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich bei der Abnahme von Festzelten nach der Größe des Zeltes und bei der Abnahme von Fahrgeschäften nach Größe und Schwierigkeit des Fahrgeschäftes.

Die Anzeigen zur Abnahme fliegender Bauten finden Sie untenstehend.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Eckental, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg, Heßdorf, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Röttenbach, Spardorf oder Uttenreuth?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Böckle.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Adelsdorf, Aurachtal, Gremsdorf, Herzogenaurach, Höchstadt, Lonnerstadt, Mühlhausen, Oberreichenbach, Vestenbergsgreuth, Wachenroth oder Weisendorf?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Vogel.

Eckental, Heroldsberg, Kalchreuth, Hemhofen, Bubenreuth, Möhrendorf, Baiersdorf, Heßdorf, Großenseebach, Röttenbach, Buckenhof, Marloffstein, Uttenreuth und Spardorf:

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Böckle, Michael
09131 803 2106 09131 803 492106 4.23 - 4. OG

Herzogenaurach, Adelsdorf, Aurachtal, Oberreichenbach, Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Wachenroth, Höchstadt und Weisendorf:

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Vogel, Reinhard
09193 20 2129 09193 20 492129 11