Glücksspiel & Spielhallen
Wir überwachen und vollziehen als Glücksspielaufsichtsbehörde die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags. Diese Übereinkunft der Bundesländer enthält zudem Regelungen, die den Betrieb von Spielhallen betreffen.
In unserer Funktion als Glücksspielaufsicht können wir Veranstaltungen, die im Widerspruch zum Vertrag stehen, untersagen. Beim Verdacht eines nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Glücksspiels wird eine Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gewährleistet.
Im Bereich des Spielrechts beantworten wir Fragen zur Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten und Spielhallen sowie zu Jugend- und Spielerschutzvorschriften aus der Spielverordnung. Auch die Abgrenzung von Veranstaltungen nach der Spielverordnung und solchen nach dem Glücksspielstaatsvertrag gehört zu unseren Aufgaben.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht ebenso die Beratung und Unterstützung der Gemeinden, wenn es um Rechtsfragen aus Glücksspiel- und Spielrecht geht.
Wir erteilen die Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung für den Betrieb von Spielhallen. Ist eine solche Erlaubnis erteilt, überprüfen wir die Einhaltung der Vorschriften, die sich aus diversen Nebenvorschriften und dem Bescheid ergeben.
Geldspielgeräte, Werbemaßnahmen oder die Einhaltung von Jugend- und Spielerschutzvorschriften werden von uns genauso überprüft, wie eine ordnungsgemäße Aufsicht oder das Alkohol- und Rauchverbot. Verstöße werden durch uns gegebenenfalls mit Bußgeld geahndet und festgestellte Misstände beanstandet.
Ebenso wird im Rahmen der Antragsverfahren für Spielhallenerlaubnisse zusätzlich eine Konzession nach § 24 des Glücksspielstaatsvertrags notwendig. Hier wird geprüft, ob die Ziele des seit 01.07.2012 gültigen Glücksspielstaatsvertrags eingehalten werden, wie z. B. Verhinderung von Spielsucht, Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz, Abwehr von Folge- und Begleitkriminalität.
Wir beraten Bürger, Gewerbetreibende und Gemeinden bei Fragestellungen, die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag und seinen seit 01.07.2012 bestehenden Neuregelungen ergeben. Alltäglich sind Fragen zur Abgrenzung legaler und verbotener Veranstaltungen bzw. Glücksspiele.
Um Ihr Anliegen zügiger bearbeiten zu können und Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, bitten wir Sie darum, einen Termin zu vereinbaren.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Motschiedler,
Milena
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