Immissionsschutz – Organische Lösemittel
Emissionen bei der Verwendung organischer Lösemittel
Für die Berichterstattung an die Europäische Kommission sind alle drei Jahre Informationen über Betriebe, die flüchtige organische Verbindungen emittieren, (Vollzug der 2. und 31. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes) zu erheben. Entsprechend Art. 7 der Umweltinformationsrichtlinie der EU hat die Verwaltung in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über vorliegende Umweltdaten zu informieren. Der Öffentlichkeit ist ein Verzeichnis der angezeigten und genehmigten Tätigkeiten sowie ein Verzeichnis der Ergebnisse von Überwachungen und Messungen zugänglich zu machen.
Die vom Landratsamt Erlangen-Höchstadt für den Landkreis Erlangen-Höchstadt erhobenen Daten wurden zusammen mit den von den anderen bayerischen Kreisverwaltungen erhobenen Informationen im Internetangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt. Sie sind unter folgender Adresse abrufbar: https://www.lfu.bayern.de/luft/voc/lkr/572
Ansprechpartner*innen
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Brodmerkel,
Christian
Umweltschutzingenieur
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09193 20 1724 | 09193 20 491724 | 203 | christian.brodmerkel@erlangen-hoechstadt.de |
Lindner,
Kristina
Umweltschutzingenieurin
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09193 20 1723 | 09193 20 491723 | 203 | kristina.lindner@erlangen-hoechstadt.de |