Leistungen
Zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden Arbeitslosengeld II (für erwerbsfähige Hilfebedürftige) und Sozialgeld (für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben) gewährt.
Regelleistungen
Die Regelleistung umfasst laufende und einmalige Bedarfe, so z. B. die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts wie Nahrungsmittel, Toilettenartikel, etc. Auch die Stromkosten sind darin enthalten.
Für Angehörige der Bedarfsgemeinschaft errechnet sich die Regelleistung nach Stellung und Alter.
Sozialversicherungsbeiträge
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt.
Für Bezieher von Sozialgeld werden die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung übernommen, sofern keine Familienversicherung besteht.
Einmalige, nicht von der Regelleistung umfasste Bedarfe
- Bildung und Teilhabe
- Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten, sofern der Umzug erforderlich ist und der Jobcenter dem konkreten Umzug zugestimmt hat
- Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, z. B. nach einem Wohnungsbrand oder bei einer erstmaligen Haushaltsgründung. (Laufende Ersatzbeschaffung von Kleidungsstücken, Möbeln oder Haushaltsgeräten sind im Regelsatz (siehe oben) enthalten)