Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe

Wenn Jugendliche und junge Erwachsene straffällig geworden sind

Wird gegen junge Menschen ein Strafverfahren eingeleitet, haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Vollzugsanstalten unverzüglich das örtlich zuständige Jugendamt einzuschalten und am gesamten Verfahren zu beteiligen. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet im Jugendstrafverfahren mitzuwirken. Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wird diese Aufgabe durch den Fachdienst Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) wahrgenommen.

Die Beratung und Betreuung der Jugendhilfe im Strafverfahren ist immer kostenfrei und vertraulich.

Was tun wir?

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

  • prüft bereits im Vorfeld der Anklageerhebung, inwieweit die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft/das Gericht vorliegen
  • liegen die Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung vor, unterrichtet sie die Staatsanwaltschaft / das Gericht umgehend hiervon

Wir beraten vor der Gerichtsverhandlung

  • zum Ablauf des Verfahrens und den möglichen Folgen
  • zu notwendiger Verteidigung durch einen Rechtsanwalt
  • zu Möglichkeiten der Wiedergutmachung
  • zu Unterstützungsangeboten bei bestehenden Problemen

Wir sind während der Gerichtsverhandlung vor Ort und berichten

  • über die persönliche Lebensgeschichte
  • über die aktuelle Lebenssituation
  • über Pläne und Zukunftsperspektiven
  • über Hintergründe der Straftat
  • dazu, wie das Verfahren am besten abgeschlossen werden könnte

Wir unterstützen nach der Gerichtsverhandlung

  • vermittelt und überwacht die JuHiS ggf. die vom Gericht angeordneten Weisungen und Auflagen
  • ist die JuHiS Ansprechpartner vor und während des Jugendarrestes
  • Leistet die JuHiS während der Verbüßung von Jugendstrafe Haftbegleitung und ist an der Entlassungsvorbereitung mit beteiligt

Wer erhält Hilfe?

  • 14 – 17-Jährige, deren gesetzliche Vertreter im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben
  • 18 – 20-Jährige, die im Landkreis Erlangen-Höchstadt leben

Ansprechpartner Jugendhilfe im Strafverfahren zuständig für

Baiersdorf, Bubenreuth , Eckental, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg , Heßdorf, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Röttenbach, Spardorf, Uttenreuth, Weisendorf

Name Telefon Telefax Zimmer
Faßmann, Sonja
09131 803 1527 09131 803 491527 3.52 - 3. OG

Adelsdorf, Aurachtal, Gremsdorf, Herzogenaurach, Höchstadt, Lonnerstadt, Mühlhausen, Oberreichenbach, Vestenbergsgreuth, Wachenroth

Name Telefon Telefax Zimmer
Horn, Lothar
09131 803 1528 09131 803 491528 3.17 - 3. OG