Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer (§ 34c GewO)

Aufgrund der Gesetzesänderung vom 03.07.2018 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) ist ab dem 01. Januar 2020 für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung nicht mehr das Landratsamt Erlangen-Höchstadt sondern die

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Referat III B 3 – Gewerberecht - § 34c GewO
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

zuständig. Bitte senden Sie alle Unterlagen direkt an die Industrie- und Handelskammer in München.

Prüfungsberichte für das Kalenderjahr 2018 sind beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt einzureichen. Ab dem Kalenderjahr 2019 sind die Prüfungsberichte bei der Industrie- und Handelskammer unter oben genannter Anschrift einzureichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.ihk-muenchen.de/34c-gewo

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Hoffmeister, Kerstin
09131 803 1616 09131 803 491616 2.48 - 2. OG