Neuausstellung eines Führerscheins wegen Eintrag/Austrag einer Schlüsselzahl

Den Antrag können Sie entweder postalisch an die Führerscheinstelle übersenden oder persönlich einreichen.

  • 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
  • Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • bei einem Antrag wegen Eintrag der Schlüsselzahl 96 (PKW-Anhänger-Kombination bis 4,25t): Fahrerschulung nach Anlage 7a zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
  • bei einem Antrag wegen Eintrag der Schlüsselzahl 196 (Leichtkräfträder bis 125 cm³ im Inland): Fahrerschulung nach Anlage 7b zu § 6b Abs. 3 und 4 FeV
  • bei einem Antrag wegen Austrag der Sehhilfe: unabhängiges augenärztliches Gutachten mit einem Untersuchungsumfang gemäß Nr. 1.2 der Anlage 6 FeV (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T)
    oder gemäß Nr. 2.1 der Anlage 6 FeV (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE)