Personenbeförderung - Taxen, Mietwagen & Ausflugsfahrten

Sie wollen sich selbstständig machen und ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen eröffnen? Oder Sie organisieren gerne Ausflüge und Ferienreisen und wollen solche „offiziell“ anbieten? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig: Sie üben dann nämlich einen so genannten „Gelegenheitsverkehr“ aus und benötigen dafür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Alles, was Sie hierzu wissen sollen, vor allem, wie Sie an die Genehmigung kommen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt. Näheres über die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die Sie benötigen, um beispielsweise das Taxi dann auch fahren zu dürfen, finden Sie unter Führerschein/Fahrgastbeförderung.

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen, die den Landkreis Erlangen-Höchstadt betreffen, beantworten können. Wenden Sie sich immer an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Eine Genehmigung benötigen Sie dann, wenn Sie unternehmerisch tätig werden und entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördern.Die bekanntesten Formen dabei sind der Verkehr mit Taxen (§ 47 Personenbeförderungsgesetz) oder mit Mietwagen (§ 49 Personenbeförderungsgesetz).

Darüber hinaus müssen auch so genannte Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen genehmigt werden. Ausflugsfahrten sind Fahrten, die ein Unternehmer mit Personenkraftwagen zu einem gemeinsam verfolgten Ausflugszweck durchführt. Ferienziel-Reisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die gegen Bezahlung für Beförderung und Unterkunft erfolgen.

Wenn die Fahrten wechselnden Personenkreisen und Anlässen dienen und die Beförderten nichts bezahlen müssen, dann ist keine Genehmigung erforderlich.So sind zum Beispiel folgende Beförderungen nicht genehmigungspflichtig:

  • Fahrten durch oder für Kirchen oder sonstige Religionsgemeinschaften zu und von Gottesdiensten,
  • Fahrten durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht,
  • Fahrten von behinderten Personen zu oder von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personenkreise dienen,
  • Fahrten in Personenkraftwagen, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als sechs Personen (einschließlich Fahrer) geeignet sind.

Taxikonzessionen und Mietwagengenehmigungen sowie Genehmigungen für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen erhalten Sie von den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Wenn Sie also Ihr Taxiunternehmen im Landkreis Erlangen-Höchstadt haben, wenden Sie sich einfach an unsere Straßenverkehrsbehörde.Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden. Den Antrag, den Sie dabei stellen müssen, bekommen Sie dann unmittelbar von unseren Mitarbeitern. Sie können ihn aber auch gleich unten stehend herunterladen.

Für den Linienverkehr mit Personenkraftwagen und Omnibussen sind übrigens nicht die Landratsämter, sondern die Regierungen zuständig. In unserem Falle ist das die Regierung von Mittelfranken mit Sitz in Ansbach.

Wenn Sie ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt gründen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs müssen gewährleistet sein.
  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die auf die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person hinweisen.
  • Es muss eine fachliche Eignung nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch eine angemessene Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). 
  • Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge den Anforderungen eines Taxi oder Mietwagen gerecht werden. Sie müssen bei der Zulassungsstelle mit dem Zusatz „Taxi“ oder „Mietwagen“ zugelassen werden.

Um überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen erfüllt werden, müssen Sie Ihrem Antrag verschiedene Unterlagen beilegen.Wir haben diese in einem Merkblatt für Sie zusammengestellt, das Sie unten stehend herunterladen können.

Die Genehmigung wird dem Unternehmer für einen bestimmten Verkehr (Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrt) und für seine Person (natürliche oder juristische Person) erteilt.

Zudem wird die Genehmigung bei einem Gelegenheitsverkehr an ein bestimmtes Kraftfahrzeug unter Angabe des amtlichen Kennzeichens sowie der Fahrgestellnummer gebunden.

Die Fahrer benötigen übrigens zusätzlich eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Wie Sie an eine solche kommen und was dafür notwendig ist, erfahren Sie auf unter Führerschein/Fahrgastbeförderung.

Um Genehmigungen für Taxen zu erteilen, muss ein öffentliches Verkehrsinteresse gegeben sein. Das heißt, dass auch keine Taxikonzessionen vergeben werden, wenn in einem Gebiet kein Bedarf an Taxen vorhanden ist. Erkundigen Sie sich doch einfach direkt bei uns, wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand.

Grundsätzlich darf auf Taxen geworben werden - allerdings nur an den seitlichen Fahrzeugtüren.

Mit folgenden Kosten müssen Sie rechnen:

  • Taxikonzession: 150 Euro; plus 40 Euro für jedes zusätzliche Fahrzeug,
  • Mietwagenkonzession und Ausflugsfahrten: 60 Euro; plus 30 Euro für jedes zusätzliche Fahrzeug.

Die Genehmigung kann für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden. Die maximale Dauer beträgt fünf Jahre.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Schönlein, Karola
09131 803 2082 09131 803 492082 1.05 - 1. OG