Verpflichtungen bei einem roten Oldtimerkennzeichen
Dauerrote Kennzeichen berechtigen nur zu An- und Abfahrten bei Veranstaltungen, die dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dienen. Zudem ist man berechtigt, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchzuführen.
Der Inhaber trägt die Verantwortung dafür, dass die Fahrzeuge sich in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden und somit den Bestimmungen der StVZO entsprechen.
Vor Antritt der (ersten) Fahrt ist der rote Fahrzeugschein zu vervollständigen.