ab der 11. Klasse
Für Schüler und Schülerinnen ab der 11. Klasse, die
- eine Wirtschaftsschule,
- ein Gymnasium,
- eine Berufsschule (Teilzeit),
- eine Berufsfachschule oder
- eine Fach- oder Berufsoberschule
besuchen, entsteht ein Anspruch auf Kostenerstattung, soweit die notwendigen Beförderungskosten die Familienbelastungsgrenze von 440,00 € pro Schuljahr übersteigen. Grundsätzlich müssen auch hier die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die benutzten Fahrkarten sind in den Erstattungsbogen einzukleben. Der Antrag muss von der Schule bestätigt werden. Mehrere Anträge einer Familie sollten unbedingt zusammen eingereicht werden, damit die Familienbelastung nur einmal verrechnet wird. Der Kostenerstattungsantrag ist immer bis spätestens 31. Oktober nach Ende des Schuljahres zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Kindergeldbezug für drei oder mehr Kinder, Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II) werden die nachgewiesenen Kosten voll erstattet bzw. die Fahrkarten ausgegeben.
Eine Ausgabe der Fahrkarten erfolgt nach Vorlage des von der Schule bestätigten blauen Antrages (ab 11. Klasse) und dem jeweiligen Nachweis vom August (vor Beginn des Schuljahres) bzw. bei Antragstellung während des laufenden Schuljahres (ab Oktober) ein Nachweis von dem Monat vor der Antragstellung. Bei Vorlage aller Voraussetzungen kann der Antrag im Regelfall bei einer persönlichen Vorsprache im Landratsamt in Erlangen sofort bearbeitet werden. Eine Ausgabe ist nur für Monatskarten jedoch nicht für Einzelfahrscheine (z. B. bei Teilzeit- oder Blockunterricht in der Berufsschule) im Voraus möglich. Fahrten zur Arbeit/Ausbildungsstelle zählen nicht zu den Schülerbeförderungskosten.