Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2616
Fax: 09131 803 492616
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen

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Sofern Sie sich nur vorübergehend (= Zeitraum von bis zu 6 Monaten) in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein nicht umschreiben lassen. Das heißt also: Mit Ihrem gültigen nationalen Führerschein dürfen Sie in Deutschland, wenn Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben (zum Beispiel bei Pkw 18 Jahre), ein halbes Jahr die Klassen fahren, auf die Ihr Führerschein ausgestellt ist - ohne eine Umschreibung zu veranlassen.

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland über sechs Monate hinausgeht, wird davon gesprochen, dass Sie hier Ihren ordentlichen Wohnsitz begründen.

Ob Sie dann Ihren Führerschein umschreiben müssen, hängt davon ab, wo Sie ihn gemacht haben. Es gibt Unterschiede zwischen Führerscheinen, die in einem Staat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden und Führerscheinen aus anderen Staaten, so genannten Drittstaaten.

Die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Gültigkeit läuft ab. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in der BRD nicht mehr möglich!

Sollten Sie sich für eine Umschreibung entscheiden, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare liegen in Ihrer Wohnortgemeinde und im Landratsamt für Sie bereit. Den Antrag können Sie auch hier herunterladen.

Bitte lassen Sie die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten durch Ihre Wohnortgemeinde bestätigen und reichen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt ein. Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen notwendig:

• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
• ausländischer Führerschein (Original)
• melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde

Bei Verlängerung der Klassen C oder D oder einer Unter- oder Anhängerklasse zusätzlich:

-> Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C, C1, CE und C1E

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)

-> Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D, DE, D1, D1E

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
  • betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
  • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
    Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
    (Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)

Fahrerlaubnisse, die in Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erworben wurden, müssen spätestens sechs Monate nach Begründung Ihres ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland umgeschrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihren Führerschein gemacht haben.

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an uns, wir beraten Sie gerne.

Eine Ausnahme von der Pflicht zur Umschreibung gibt es nur, wenn Sie glaubhaft versichern können - zum Beispiel durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers - dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als ein Jahr in der Bundesrepublik haben werden. Setzen Sie sich in solchen Fällen bitte frühzeitig mit der Führerscheinstelle in Verbindung.

Für die Umschreibung müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare liegen in Ihrer Wohnortgemeinde und im Landratsamt für Sie bereit. Den Antrag können Sie auch unten herunterladen.

Bitte lassen Sie die von Ihnen im Antrag angegebenen persönlichen Daten durch Ihre Wohnortgemeinde bestätigen und reichen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt ein. Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen notwendig:

• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
• ausländischer Führerschein (Original)
• amtlich anerkannte Übersetzung des ausländischen Führerscheins
• melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde

 
Zusätzliche Unterlagen je nach ausstellendem Staat und beantragter Fahrerlaubnisklasse

  • ggf. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • ggf. Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Gutachten/Zeugnis eines Augenarztes (2 Jahre gültig) oder Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • ggf. Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • ggf. betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)