Fahrerlaubnis aus Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Gültigkeit läuft ab. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in der BRD nicht mehr möglich!
Sollten Sie sich für eine Umschreibung entscheiden, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare liegen in Ihrer Wohnortgemeinde und im Landratsamt für Sie bereit. Den Antrag können Sie auch unten herunterladen.
Bitte lassen Sie die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten durch Ihre Wohnortgemeinde bestätigen und reichen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt ein. Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.
Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Lichtbild, Größe 35 mm x 45 mm
- Ihr im Ausland gemachter Führerschein im Original
- Unterschriftsaufkleber (bei der Wohnortgemeinde oder bei der Führerscheinstelle erhältlich und zu unterschreiben)
Bei Verlängerung der Klassen C oder D oder einer Unter- oder Anhängerklasse zusätzlich:
- (augen-) ärztliche Bescheinigung über das Sehvermögen
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung durch ein medizinisch-psychologisches (MPU) oder betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten (ab Vollendung des 50. Lebensjahres)