Fahrerlaubnis aus Staaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Umschreibung von Fahrerlaubnissen aus Staaten der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Gültigkeit läuft ab. Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine Teilnahme am Straßenverkehr in der BRD nicht mehr möglich!
Sollten Sie sich für eine Umschreibung entscheiden, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare liegen in Ihrer Wohnortgemeinde und im Landratsamt für Sie bereit. Den Antrag können Sie auch hier herunterladen.
Bitte lassen Sie die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten durch Ihre Wohnortgemeinde bestätigen und reichen Sie den Antrag direkt beim Landratsamt ein. Vergessen Sie nicht den Antrag zu unterschreiben.
Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen notwendig:
• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
• ausländischer Führerschein (Original)
• melderechtliche Bestätigung der Wohnsitzgemeinde
Bei Verlängerung der Klassen C oder D oder einer Unter- oder Anhängerklasse zusätzlich:
-> Zusätzliche Unterlagen für die Klassen C, C1, CE und C1E
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
-> Zusätzliche Unterlagen für die Klassen D, DE, D1, D1E
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
- Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
- betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
- erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
(Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)