Veräußerung von Fahrzeugen

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2614
Fax: 09131 803 492614

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Schloßberg 10
91315   Höchstadt a. d. Aisch
Kontakt
Telefon: 09131 803 2615
Fax: 09131 803 492615

Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen

Wir möchten Ihnen hier einige Hinweise an die Hand geben, wenn Sie Ihr im Landkreis Erlangen-Höchstadt zugelassenes Fahrzeug verkaufen möchten:

Nach den gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung muss der bisherige Halter oder Eigentümer die Veräußerung eines zugelassenen Kraftfahrzeuges unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zwecke der Berichtigung der Fahrzeugregister mitteilen.

Die Mitteilung muss mindestens das Kennzeichen des veräußerten Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung enthalten, dass die Zulassungsbescheinigungen übergeben wurden.

Ihre Zulassungsstelle empfiehlt daher, bei Verkauf eines zugelassen Fahrzeuges auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag zu formulieren. Selbstverständlich können Sie auch die untenstehende zur Verfügung gestellte Veräußerungsanzeige verwenden.  

Dessen ungeachtet, sollten Sie aber in jedem Fall Ihre Versicherungsgesellschaft selbst von dem Verkauf des versicherten Fahrzeugs in Kenntnis setzen, um Ihren aus dem Versicherungsvertrag erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen.

Sie werden gebeten, Ihre Verpflichtungen als Fahrzeughalter bei der Veräußerung des zugelassenen Fahrzeuges sorgfältig zu erfüllen, damit Sie keinen unnötigen Zeit- und Kostenaufwand haben und die Zulassung korrekt beendet werden kann.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen, wenn ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden soll:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Bei Verschrottung sind ein Verwertungsnachweis des Verwertungsbetriebes und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen.

Hinweis
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung bis zum Ende des Tages möglich, wenn sie von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung abgedeckt sind.

Ab dem 01.01.2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt mithilfe der Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie auf den Stempelplaketten der amtlichen Kennzeichen über Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass für die Fahrzeuge eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelpakette(n) in der ab dem 01.01.2015 gültigen Fassung vorliegen. Die Online-Außerbetriebsatzung kann bei Fehlen einer dieser Komponenten nicht vollzogen werden.
Die Identifizierung im Internetportal erfolgt mittels des neuen Personalausweises (nPA).
Die Bezahlung der anfallenden Gebühr erfolgt mittels ePayment-System.

Online-Außerbetriebsetzung (Bürgerserviceportal)

Hinweis
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen
sind im Falle der internetbasierten Außerbetriebsetzung nicht zulässig.
Dies ist lediglich im Falle der Außerbetriebsetzung am Schalter möglich.
Sollte die internetbasierte Außerbetriebsetzung aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, der/die Sicherheitscode(s) auf den Kennzeichen jedoch bereits freigelegt worden sein, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Die Außerbetriebsetzung muss dann am Schalter der Zulassungsbehörde unter Vorlage der o. g. Unterlagen vollzogen werden. Zusätzlich ist im Zuge der Abmeldung am Schalter der Zulassungsbehörde eine Erklärung abzugeben, aus welchen Gründen die internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht abgeschlossen wurde.