Veranstaltungen (verkehrsrechtliche Erlaubnis)

Sportvereine, Schützenvereine, Musikkapellen, Feuerwehren, Faschingsgesellschaften und so weiter: Das Vereinsleben im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist vielfältig. Und vielfältig sind auch die Veranstaltungen, die diese Vereine auf die Beine stellen. Sei es durch Straßenfeste, Umzüge oder sportliche Wettkämpfe - oft wird dabei auch der öffentliche Straßenverkehr beeinträchtigt. Dann ist das Landratsamt an der Reihe, um eine entsprechende Erlaubnis zu erteilen.

Informieren Sie sich hier, was Sie bei solchen Veranstaltungen beachten müssen und wie Sie eine entsprechende Genehmigung bekommen. Bei weiteren Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne weiter.

Für alle Veranstaltungen, die die Straßen mehr als "verkehrsüblich" in Anspruch nehmen, müssen Sie nach § 29 der Straßenverkehrs-Ordnung eine Erlaubnis einholen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße beziehungsweise des Geh-/Radweges wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer für den Verkehr eingeschränkt wird.

Erlaubnisse sind zum Beispiel notwendig für Fest-/Faschingsumzüge, Volkswanderungen und Volksläufe, Radrennen, Motorsportveranstaltungen und sonstige sportliche Wettkämpfe. Aber auch für Straßenfeste ist eine Erlaubnis erforderlich.

Ja, zum Beispiel ist für ortsübliche Prozessionen und kirchliche Veranstaltungen oder Brauchtumsveranstaltungen, wie zum Beispiel das Aufstellen eines Maibaums, keine Erlaubnis erforderlich. 

Die Straßenverkehrsbehörde muss über solche Veranstaltungen aber trotzdem informiert werden, damit sie eventuell notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs anordnen kann. Es besteht also eine so genannte „Anzeigepflicht“ - spätestens 14 Tage vorher!

Falls Sie sich nicht sicher sind, informieren Sie die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gerne darüber, ob eine Veranstaltung erlaubnispflichtig ist oder ob es ausreicht, wenn sie nur gemeldet wird.

Achten Sie bitte darauf, den Antrag rechtzeitig zu stellen - also etwa vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung!

Für die Erteilung einer Erlaubnis fallen Kosten ab 40 Euro an. Da die konkrete Höhe vom Einzelfall abhängig ist, können wir sie hier leider nicht genau beziffern.

Für Veranstaltungen auf privatem Grund besteht grundsätzlich keine Erlaubnispflicht, jedoch müssen in Einzelfällen Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs getroffen werden.

Hat eine Veranstaltungen auf Privatgrund Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr - muss also zum Beispiel auf einer Straße ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet oder ein Gefahrenzeichen aufgestellt werden - dann müssen Sie hierfür einen Antrag stellen. Diesen können Sie unten stehend herunterladen. 

Wenden Sie sich dann auch einfach direkt an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ansprechpartner:

VG Aurachtal, VG Heßdorf, VG Uttenreuth, Weisendorf

Name Telefon Telefax Zimmer
Biedermann, Anna-Lena
Sachbearbeiterin
09131 803 2083 09131 803 492083 1.06 - 1. OG

Herzogenaurach, VG Höchstadt

Name Telefon Telefax Zimmer
Lochau, Julia
Sachbearbeiterin
09131 803 2084 09131 803 492084 1.06 - 1. OG

Adelsdorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Hemhofen, Möhrendorf, Röttenbach

Name Telefon Telefax Zimmer
Knab, Nancy
Sachbearbeiterin
09131 803 2085 09131 803 492085 1.07 - 1. OG roter Flügel

Eckental, Heroldsberg, Höchstadt, Kalchreuth, Wachenroth

Name Telefon Telefax Zimmer
Brennig, Dominik
Sachbearbeiter
09131 803 2086 09131 803 49 2086 1.07- 1. OG