Vereinspauschale - Förderung für Sportvereine
Sportvereine im Landkreis Erlangen-Höchstadt aufgepasst:
Sport- und Schützenvereine, die erhöhte Energieausgaben haben und 2023 die Vereinspauschale erhalten, können ab sofort auch einen allgemeinen Energiezuschuss beantragen. Er beträgt maximal 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Bis zum 15. Mai 2023 können Vereine den Antrag beim Landratsamt stellen.
Hier sind das Antragsformular und die Hinweise dazu zu finden.
Der Energiepreiszuschuss wird zusammen mit der Vereinspauschale ausgezahlt. Nachweise über gestiegene Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst 2024 einreichen. Insgesamt stellt der Freistaat Bayern 18 Millionen Euro für den Energiezuschuss bereit.
Vereinspauschale 2024
Die Antragsunterlagen für die Vereinspauschale 2024 stehen aktuell noch nicht zur Verfügung. Wir warten auf Informationen aus dem Bayerischen Innenministerium, auch zu möglichen Neuerungen, die für die Vereinspauschale 2024 angedacht sind. Weitere Informationen können voraussichtlich erst am Jahresanfang bekannt gegeben werden.
Dokumente
- Antragsformular allgemeiner Energiepreiszuschuss
- Vollzugshinweise zur Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport
- Antrag Vereinspauschale 2023
- Hinweise zum Antrag
- Datenschutzhinweise
- Erklärung zur Einreichung von Lizenzen 2023
- Anerkannte Trainer-/Übungsleiterlizenzen nach Sportförderrichtlinien (Nr. 5.1.6.2) - Stand 19.12.2022
- IMS Vollzug der Vereinspauschale 2023
- IMS Vereinspauschale 2023 - erg. Vollzugshinweise
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Müller,
Claudia
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09131 803 1526 | 09131 803 491526 | 3.50 - 3. OG | claudia.mueller@erlangen-hoechstadt.de |