Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 und D sowie der entsprechenden Anhängerklassen

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2616
Fax: 09131 803 492616
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen

Zur Online-Terminvergabe

Alle Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig, also mindestens acht Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis oder vor dem 50. Geburtstag, mit allen Unterlagen gestellt werden - frühestens ist die Antragsstellung sechs Monate vor Ablauf möglich.  Nur durch eine rechtzeitige Antragstellung können wir einen ununterbrochenen Fortbestand Ihrer Fahrerlaubnis gewährleisten. Den Antragsvordruck finden Sie untenstehend zum Ausdrucken, direkt bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrer Wohnortgemeinde. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder postalisch oder persönlich bei der Führerscheinstelle ein.

• 1 biometrisches Lichtbild aktuellen Datums (nicht älter als 1 Jahr; ohne Kopfbedeckung/35 x 45 mm)
• Kontrollblatt für Bild und Unterschrift (hier zum Herunterladen)
• Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder-und Rückseite)
• Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original (nur nötig für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis – Schlüsselzahl 95)
  • ab dem 50. Geburtstag: betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
  • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
    Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
    (Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)