Zulassungsverfahren Online (I-Kfz)
Über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt können folgende Zulassungsvorgänge online abgewickelt werden. Aufgrund der Corona-Lage können die Online-Vorgänge auch ohne elektronischen Ausweis genutzt werden.
Fahrzeugabmeldungen, Adressänderungen und Umschreibungen mit Kennzeichenbeibehalt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit sofortiger Wirkung direkt im Portal ausführen. Bei (technischen) Problemen/ Unstimmigkeiten entfällt die sofortige Wirkung. Bei Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel ist ein "Sofortiges Losfahren" nicht möglich.
Seit dem 01.01.2015 können zugelassene Fahrzeuge über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt mithilfe der Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie auf den Stempelplaketten der amtlichen Kennzeichen über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass für die Fahrzeuge eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplakette(n) in der ab dem 01.01.2015 gültigen Fassung vorliegen. Die Online-Außerbetriebsetzung kann bei Fehlen einer dieser Komponenten nicht vollzogen werden.
Die Identifizierung im Internetportal erfolgt mittels des neuen Personalausweises (nPA).
Die Bezahlung der anfallenden Gebühr erfolgt mittels ePayment-System.
Hinweis
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind im Falle der internetbasierten Außerbetriebsetzung nicht zulässig.
Sollte die internetbasierte Außerbetriebsetzung aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, der/die Sicherheitscode(s) auf den Kennzeichen jedoch bereits freigelegt worden sein, darf das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden. Die Außerbetriebsetzung muss dann am Schalter der Zulassungsbehörde unter Vorlage der o. g. Unterlagen vollzogen werden. Zusätzlich ist im Zuge der Abmeldung am Schalter der Zulassungsbehörde eine Erklärung abzugeben, aus welchen Gründen die internetbasierte Außerbetriebsetzung nicht abgeschlossen wurde.
Seit dem 01. Oktober 2017 können bereits vorher in Erlangen-Höchstadt zugelassene und nunmehr abgemeldete Fahrzeuge online wieder auf den gleichen Halter zum Verkehr zugelassen werden. Seit dem 01. Oktober 2019 ist die Wiederzulassung von abgemeldeten Fahrzeugen auch bei Halter- oder Wohnsitzwechsel möglich. Die Online-Wiederzulassung ist nur für volljährige Privatpersonen mit Girokonto möglich. Vorausgesetzt es handelt sich um die Wiederzulassung eines zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeugs. Die Online-Wiederzulassung ist nur für Standardkennzeichen möglich. Das Fahrzeug darf nicht bereits länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein. Die Online-Wiederzulassung ist zudem nur möglich, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (nicht bei Wiederzulassung innerhalb ERH auf den gleichen Halter) vorliegen. Technische Daten dürfen sich seit der Außerbetriebsetzung nicht geändert haben. Das Fahrzeug muss zudem eine gültige Hauptuntersuchung und falls erforderlich auch eine gültige Sicherheitsprüfung aufweisen. Zusätzlich zur Identifizierung im Internetportal via Personalausweis/Aufenthaltstitel mit Online-Funktion, Kartenlesegerät und Ausweisapp müssen diverse Daten im Bürgerserviceportal eingegeben werden. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Zulassungsbescheinigung Teil II (nicht bei Wiederzulassung innerhalb ERH auf den gleichen Halter), die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) von der Versicherung, die Bankverbindung für die Einziehung der Kfz-Steuer und falls die Hauptuntersuchung/Sicherheitprüfung erst vor einigen Tagen durchgeführt wurde, sind zudem Prüfdatum, Prüfinstitution, Prüfziffer und Ablaufdatum der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung zu benennen. Die Gebührenzahlung erfolgt mittels ePayment-System.
Weitere Informationen beim Bürgerserviceportal.
Hinweis
Nach Bearbeitung des Online-Antrags auf Wiederzulassung wird durch die Zulassungsstelle schriftlich eine Zulassungsbestätigung versandt. Diese beinhaltet die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I, die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil II (außer bei Wiederzulassung innerhalb ERH auf den gleichen Halter), den Stempelplakettenträger samt entsprechender Zulassungsplaketten und die Vorgaben über die zulässige Kennzeichengröße und Schriftart der Schilder. Zusätzlich werden Hinweise über die Verwendung dieser Unterlagen beigefügt. Als Zulassungsdatum gilt der dritte Tag nach Veranlassung der Bekanntgabe der Zulassungsbestätigung durch die Zulassungsstelle – vor diesem Datum darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden. Sollte die internetbasierte Wiederzulassung aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Die Wiederzulassung muss dann am Schalter der Zulassungsbehörde unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vollzogen werden.
Seit dem 01. Oktober 2019 können Fahrzeuge online neu zugelassen oder bereits inner- oder außerhalb von Erlangen-Höchstadt zugelassene Fahrzeuge bei Halter- oder Wohnsitzwechsel umgeschrieben werden bzw. die Halterdaten bei Wohnsitzwechsel innerhalb des Landkreises Erlangen-Höchstadt für zugelassene Fahrzeuge berichtigt werden.
Die Online-Zulassung ist nur für volljährige Privatpersonen mit Girokonto möglich. Vorausgesetzt es handelt sich um die Zulassung eines zulassungs- und versicherungspflichtigen Fahrzeugs. Die Online-Zulassung ist nur für Standardkennzeichen möglich. Die Online-Zulassung ist zudem nur möglich, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit Sicherheitscode und eine Zulassungsbescheinigung Teil II mit Sicherheitscode (außer bei reinem Wohnsitzwechsel und Kennzeichenbeibehalt) und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (außer bei reinem Wohnsitzwechsel und Kennzeichenbeibehalt) vorliegen. Technische Fahrzeugdaten dürfen sich nicht gleichzeitig geändert haben. Das Fahrzeug muss zudem eine gültige Hauptuntersuchung und falls erforderlich auch eine gültige Sicherheitsprüfung aufweisen. Zusätzlich zur Identifizierung im Internetportal via Personalausweis/Aufenthaltstitel mit Online-Funktion, Kartenlesegerät und Ausweisapp müssen diverse Daten im Bürgerserviceportal eingegeben werden. Hierfür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (außer bei Neuzulassung), die Zulassungsbescheinigung Teil II (außer bei reinem Wohnsitzwechsel und Kennzeichenbeibehalt), die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) von der Versicherung (außer bei reinem Wohnsitzwechsel), die Bankverbindung für die Einziehung der Kfz-Steuer (außer bei reinem Wohnsitzwechsel) und falls die Hauptuntersuchung/Sicherheitprüfung erst vor einigen Tagen durchgeführt wurde, sind zudem Prüfdatum, Prüfinstitution, Prüfziffer und Ablaufdatum der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung zu benennen (außer bei Neuzulassung). Die Gebührenzahlung erfolgt mittels ePayment-System.
Weitere Informationen beim Bürgerserviceportal.
Hinweise
- Nach Bearbeitung des Online-Antrags auf Neuzulassung oder Änderung der Zulassung wegen Halter- oder Wohnsitzwechsel bei gleichzeitigem Kennzeichenwechsel wird durch die Zulassungsstelle schriftlich eine Zulassungsbestätigung versandt. Diese beinhaltet die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, den Stempelplakettenträger samt entsprechender Zulassungsplaketten und die Vorgaben über die zulässige Kennzeichengröße und Schriftart der Schilder. Zusätzlich werden Hinweise über die Verwendung dieser Unterlagen beigefügt. Als Zulassungsdatum gilt der dritte Tag nach Veranlassung der Bekanntgabe der Zulassungsbestätigung durch die Zulassungsstelle – vor diesem Datum darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden. Sollte die internetbasierte Zulassung aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Die Zulassung muss dann am Schalter der Zulassungsbehörde unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vollzogen werden.
- Nach Bearbeitung des Online-Antrags auf Änderung der Zulassung wegen Halter- oder Wohnsitzwechsel mit Kennzeichenbeibehalt wird automatisiert eine Zulassungsbestätigung versandt. Der Abruf dieser automatisierten Nachricht ermöglicht die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs in Deutschland. Die neu ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (außer bei reinem Wohnsitzwechsel) werden im Nachgang postalisch versandt, bis zu deren Zugang genügt das Mitführen der automatisierten Zulassungsbescheinigung in lesbarer Form. Sollte die internetbasierte Zulassung aus irgendwelchen Gründen nicht funktionieren, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Die Zulassung muss dann am Schalter der Zulassungsbehörde unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen vollzogen werden.
Weitere Informationen zu den Online-Zulassungsverfahren erhalten Sie auch beim Bundesverkehrsministerium.