Die Aufgaben

Die Aufgaben der Feuerwehr auf Landkreisebene

Träger der Freiwilligen Feuerwehr sind kraft Feuerwehrgesetz zunächst einmal die Städte und Gemeinden: Diese haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben in diesen Grenzen außerdem die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu unterhalten.

Aber auch der Landkreis hat in diesem Hilfeleistungssystem Aufgabenstellungen: Als Pflichtaufgabe hat er die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten oder hierfür Zuschüsse zu gewähren. Darüber hinaus führt der Landkreis Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung der Feuerwehrdienstleistenden durch.

Eine weitere Aufgabe des Landkreises sind die Alarmplanung für die Feuerwehren sowie die Mitwirkung bei größeren Schadenslagen. Dazu bedient er sich in der dem Sachgebiet 30 „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ angegliederten Kreisbrandinspektion besonderer Führungsdienstgrade - dem Kreisbrandrat, den Kreisbrandinspektoren und den Kreisbrandmeistern. Diese nehmen sowohl Aufgabenstellungen in der Führung als auch in der Facharbeit und –beratung wahr. Auch diese Führungskräfte arbeiten in unserem Landkreis komplett ehrenamtlich und stellen ebenso wie die Einsatzkräfte in den einzelnen Wehren die Einsatzbereitschaft der Kreisbrandinspektion rund um die Uhr sicher – mit derselben Kompetenz und Routine, wie dies in Großstädten durch Berufsfeuerwehrleute geleistet wird. Sie beraten den jeweiligen Einsatzleiter vor Ort und bilden bei größeren Schadenslagen oder Katastrophen eine Führungsgruppe oder einen Führungsstab zu dessen Unterstützung.

Darüber hinaus stellt die Kreisbrandinspektion im Zusammenwirken mit der Pressestelle des Kreisfeuerwehrverbands bei größeren Schadenslagen einen Pressesprecher zur Betreuung und Information von Pressevertretern an der Einsatzstelle, der eng mit den Pressesprechern von Landratsamt, Polizei und Hilfsorgansationen zusammenarbeitet. Daneben besteht die Möglichkeit, schon von der Einsatzstelle aus über verschiedene Medien sowie die Bürger-Informations- und WarnApp des Landkreises kurzfristig notwendige Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen.

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.