Anlieferung von Gartenabfall an den Wertstoffhöfen und an der Kompostierungsanlage Medbach

08. März 2021: Nur für Biotonnen-Nutzer möglich – Abfallwirtschaft weist auf Kontrollen ab ersten März hin.

Die Abfallwirtschaft hat in den Amts- und Mitteilungsblättern der Gemeinden veröffentlicht, dass nur Eigentümer oder Mieter, die eine Biotonne nutzen, den Gartenabfall an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern können. Wer keine Biotonne besitzt, erhält in der Regel einen Gebührennachlass für Eigenkompostierung und darf an den Sammelstellen kein Grüngut abgeben. Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern liegt die Beantragung des Eigenkompostierungsrabattes schon Jahre zurück. Mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung haben die Eigentümer sich verpflichtet, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Prozent gewährt. 

Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursachen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind. Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof, an der Kompostierungsanlage oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne erfolgt über die jeweilige Gemeindeverwaltung. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.

Ab 1. März wird die Abfallwirtschaft bei Grüngutanlieferungen an den Wertstoffhöfen, der Kompostierungsanlage und bei den Gartenabfallsammlungen stichprobenweise Kontrollen durchführen. Bei den Kontrollen ist eine Bestätigung vorzulegen, dass Biotonnentarif gezahlt wird. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Landkreis-Internetseite unter Bürgerservice/Abfall zu finden. Der Vordruck ist auch an den Wertstoffhöfen und der Kompostierungsanlage vorrätig und kann vor Ort ausgefüllt werden. Der Vordruck wird dann an die kommunale Abfallwirtschaft im Landratsamt weitergeleitet und nur zum Zweck des stichprobenartigen Tarifabgleichs verwendet. (Hinweis zur Erhebung von personenbezogenen Daten)

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09193/20-1760, -1761 und -1762 gerne zur Verfügung.

Bestätigung Grüngut - Download