Anlieferung von Gartenabfall an den Wertstoffhöfen
Wenn die Tage kürzer werden und die Blätter von den Bäumen und Sträuchern fallen, sammelt sich in den heimischen Gärten Laub an. Wer eine Biotonne besitzt, darf dieses Grüngut auch an den Wertstoffhöfen und Gartenabfallsammelstellen kostenlos anliefern. Wer keine Biotonne nutzt, erhält in der Regel einen Gebührennachlass für Eigenkompostierung und darf an den Stellen kein Grüngut abgeben. Laut Abfallwirtschaft wissen viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr, dass sie sich mit dem Antrag auf Gebührenermäßigung verpflichtet haben, alle organischen Abfälle – von Fleisch, Knochen und Fisch abgesehen – selbst zu kompostieren und auf dem eigenen Grundstück zu verwerten. Dafür wird bei den Abfallgebühren ein Rabatt von 20 Prozent gewährt.
Biotonnentarif und mehr
Die Annahme und die Verwertung von Gartenabfällen verursachen hohe Kosten, die über die Müllgebühren von allen Landkreisbürgerinnen und -bürgern zu tragen sind. Die Abfallwirtschaft appelliert daher an alle, die Grüngut am Wertstoffhof oder bei den Gartenabfallsammlungen abgeben wollen, auf den sogenannten Biotonnentarif umzustellen. Die Tarifumstellung und Abholung einer Biotonne ist über die jeweilige Gemeindeverwaltung möglich. Es ist möglich und ökologisch sinnvoll, nur einen Teil der Gartenabfälle selbst zu kompostieren und den Kompost auf dem Grundstück einzuarbeiten. In diesem Fall wird aber keine Gebührenermäßigung gewährt.
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Erlangen-Höchstadt unter den Telefonnummern 09193/20-1760, -1761 und -1762 gerne zur Verfügung.