Pflichtumtausch alter Führerschein

15. Dezember 2021: Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 bis spätestens 19.01.2022 in Kartenführerschein tauschen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Die Führerscheinstelle des Landkreises geht von ca. 8.500 Führerscheinen aus, die getauscht werden müssen. Daher ruft sie alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen.

Das Formular dafür gibt es >>hier<<, im Landratsamt Erlangen-Höchstadt sowie in den Rathäusern.

Umtausch des „alten“ Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein in der seit 19.01.2013 gültigen Fassung

Antrag per Post stellen
Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 € an – hierüber erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller eine Kostenrechnung. Sobald der neue Führerschein vorliegt, erfolgt eine Abholbenachrichtigung per Post.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall vier bis sechs Wochen.

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sind unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/umtausch-in-eu-kartenfuehrerschein/ erhältlich. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern der Gemeinden und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.