Pflichtumtausch der Papierführerscheine

10. Mai 2022: Führerscheinstelle weist auf Fristen hin
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Pflichtumtausch: Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953–1958 bis spätestens 19.07.2022 und Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1959–1964 bis spätestens 19.01.2023 in Kartenführerschein tauschen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Weil das so viele Führerscheine betrifft, findet der Pflichtumtausch gestaffelt bis 2033 statt. Aktuell müssen die Geburtsjahrgänge 1953–1958, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein tauschen. Hier läuft die zwischenzeitlich verlängerte Umtauschfrist noch bis 19.07.2022. Zudem müssen die Geburtsjahrgänge 1959–1964, die einen rosa oder grauen Papierführerschein besitzen, den Führerschein bis 19.01.2023 tauschen. Die Führerscheinstelle des Landkreises ruft alle Betroffenen auf, möglichst zeitnah einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Das Formular dafür gibt es in den Rathäusern und beim Landratsamt in Erlangen und Höchstadt sowie hier.

Den ausgefüllten Antrag mit Kontrollblatt für Bild und Unterschrift reichen Betroffene bitte mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild (nicht älter als ein Jahr) und einer Kopie von Ausweis und Führerschein (jeweils Vorder- und Rückseite) bevorzugt per Post bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstr. 1, 91052 Erlangen, ein. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag vorab online über das Bürgerserviceportal des Landkreises Erlangen-Höchstadt zu übermitteln. Für den Umtausch fallen im Regelfall Gebühren von 25,30 € an – hierüber erhalten Sie eine Kostenrechnung. Sobald der neue Führerschein vorliegt, erhalten Sie per Post eine Abholbenachrichtigung. Die Bearbeitungszeit hängt vom Antragsaufkommen und den Lieferzeiten der Bundesdruckerei ab. Derzeit dauert es im Regelfall 4–6 Wochen.

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch, insbesondere zu den Umtauschfristen der übrigen Geburtsjahrgänge bzw. unbefristeten EU-Kartenführerscheine, erhalten Sie unter hier. Ein Infoflyer liegt in den Rathäusern und im Landratsamt in Erlangen und Höchstadt aus. Die Führerscheinstelle bittet alle Personen, die nicht von der Umtauschfrist bis 19.07.2022 bzw. 19.01.2023 betroffen sind, sich mit der Antragstellung an der für sie geltenden Frist zu orientieren.