In unserem Landkreis werden seit Jahren Garten- und Grünabfälle aus Haushaltungen gesammelt. Bei den mobilen Frühjahrs- und Herbstsammlungen können die Bürger, die nicht die Ermäßigung der Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, ihre sperrigen Gartenabfälle
(wie z. B. Baum- und Strauchschnitt), abgeben.
Das sollten Sie bei der Anlieferung beachten:
- Die Anlieferungen dürfen ausschließlich während der vorgegebenen Sammelzeiten an den genannten Standorten stattfinden. Die Annahme von Grüngut ist auf eine Menge von maximal drei Kubikmeter pro Sammeltermin begrenzt.
- Bei großem Andrang an den Sammelplätzen, insbesondere zu Beginn der Sammlungen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen. In solchen Fällen bitten wir um etwas Geduld und Rücksichtnahme, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Sammlung sicher zu stellen und um Unfallgefahren zu bannen. Alle während der Sammelzeit angelieferten Grüngutabfälle werden natürlich mitgenommen.
- Vor Beginn bzw. nach dem Ende der jeweiligen Sammelaktion dürfen an den Sammelstellen keine Gartenabfälle abgelagert werden. Nach Abschluss der Anlieferung dürfen keine Transportbehältnisse, wie z. B. Kunststoffsäcke oder Pappkartons, am Sammelstandort zurückgelassen werden.
- Von den Sammlungen ausgenommen sind Grünabfälle, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in das Sammelfahrzeug verladen werden können. Um die Übergabe der Abfälle zu erleichtern, sollte das angelieferte Material möglichst locker verpackt bzw. mit einer Schnur oder Kordel gebündelt sein.
Darüber hinaus können bei den Wertstoffhöfen des Landkreises sowie auf der Kompostieranlage in Medbach bei Höchstadt Gartenabfälle und Grüngut angeliefert werden.
An den Wertstoffhöfen können Sie solche Abfälle bis zu einem Kubikmeter pro Tag kostenlos abgeben. In Medbach bei der Kompostieranlage ist die Anlieferung aus Privathaushalten bis zu 200 kg pro Anliefertag kostenlos.
Bei ermäßigter Entsorgungsgebühr durch Eigenkompostierung, müssen Baum- und Strauchschnitt zerkleinert und auf dem eigenen Grundstück verwertet werden und dürfen nicht bei den Gartenabfallsammlungen oder Wertstoffhöfen abgegeben werden.