Biber

Zum Lebensraum des Bibers im Landkreis Erlangen-Höchstadt zählen neben den zahlreichen Fließgewässern auch die vielen Teiche. Dort kann es zu schweren Schäden an den Teichbauten (Dämme, Ufern, etc.) und an Zu- und Abläufen (Dammbau) kommen.

Steckbrief

  • Der Biber ist das zweitgrößte Nagetier der Erde.
  • Körperlänge: bis zu 1,3 m, davon 30 cm beschuppter Schwanz, "Kelle" genannt
  • Gewicht: bis 30 kg
  • Sein Fell ist extrem dichter Pelz aus Grannenhaar und Unterwolle. Es wird regelmäßig gefettet. Die Pelzjagd war verantwortlich für das Aussterben des Bibers in Mitteleuropa.
  • Alter: bis zu 10-15 Jahre alt
  • Der Biber ist ein reiner Pflanzenfresser. Er ernährt sich von bis zu 300 Pflanzenarten, bevorzugt Weichhölzer
  • Mit seinen orangefarbenen, meißelartigen und ständig nachwachsenden Schneidezähnen kann er auch stärkste Bäume fällen
  • Lebensweise: Biber leben in Einehe zusammen mit zwei Generationen Jungtieren. Ältere Jungtiere werden vertrieben und suchen sich eigene Reviere.
  • Lebensraum: Jede Familie besetzt ein Revier von 1-2 km Flusslänge (vorzugsweise langsam fließende oder stehende Gewässer), das gut strukturiert sein muss (Bäume, Sträucher, usw.)
  • Reviere werden mit dem so genannten "Bibergeil" markiert. Im Revier werden ein oder mehrere Baue zum Wohnen angelegt, die entweder in 80 cm Tiefe in die Uferböschung gegraben werden oder als "Biberburg" sichtbar sind. Reicht der Wasserstand nicht aus, baut der Biber einen Damm und staut das Gewässer.

Streng geschützt

Bitte beachten Sie, dass der Biber und seine Lebensstätten nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind. Zuwiderhandlungen, dazu zählt beispielsweise auch das Beseitigen von Dämmen oder Biberburgen, sind mit empfindlichen Strafen belegt. Bitte informieren Sie bei Problemen mit dem Biber einen unserer Biberberater. Er stimmt das weitere Vorgehen mit der Naturschutzbehörde ab.

Förderung

Präventive Schutzmaßnahmen an Teichen, die vom Biber beeinträchtigt werden, sind über das Landschaftspflegeprogramm (LNPR) förderfähig.

Ausgleichszahlung

Im Rahmen der Richtlinien zum Bibermanagement in Bayern können vom Biber unmittelbar verursachte Schäden unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige finanzielle Leistungen des Staates ausgeglichen werden. Zur Fristwahrung ist ein durch den Biber verursachter Schaden binnen einer Woche nach Kenntnisnahme beim zuständigen Biberberater zu melden.

Ehrenamtliche Biberberater

Die ehrenamtlich tätigen Biberberater sind bei Problemen vor Ort gerne behilflich und stehen in engem Kontakt mit der Naturschutzbehörde. Der Landkreis Erlangen-Höchstadt ist dabei in drei Zuständigkeitsbereiche aufgeteilt:

  • West (Wachenroth, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Lonnerstadt, Höchstadt, Weisendorf, Oberreichenbach, Aurachtal): Herr Heinrich Dietsch (Tel: 0160/92577710)
  • Mitte (Adelsdorf, Gremsdorf, Hemhofen, Röttenbach, Großenseebach, Heßdorf, Herzogenaurach, Möhrendorf, Baiersdorf, Bubenreuth, Marloffstein): Herr Lorenz Möhring (Tel: 0163/4243120)
  • Ost (Spardorf, Buckenhof, Uttenreuth, Eckental, Kalchreuth, Heroldsberg): Herr Willfried Schwarz (Tel: 0151/20570787)

 

Nagespuren
Biberburg
Eingebrochene Biberhöhle

Ihr Ansprechpartner Bereich West & Mitte

Name Telefon Telefax Zimmer
Dipl. Biol. Marabini, Johannes
09193 20 1720 09193 20 491720 213

Ihre Ansprechpartnerin Bereich Ost

Name Telefon Telefax Zimmer
Weber, Kathrin
Biodiversitätsberaterin
09193 20 1725 09193 20 491725 213