Der Biber
Zum Lebensraum des Bibers im Landkreis Erlangen-Höchstadt zählen neben den zahlreichen Fließgewässern auch die vielen Teiche. Dort kann es zu schweren Schäden an den Teichbauten (Dämme, Ufern usw.) und an den Zu- und Abläufen (Dammbau) kommen.
Steckbrief
- Der Biber ist das zweitgrößte Nagetier der Erde
- Körperlänge: bis zu 1,3 m, davon 30 cm beschuppter Schwanz, "Kelle" genannt
- Gewicht: bis 30 kg
- Sein Fell ist ein extrem dichter Pelz aus Grannenhaar und Unterwolle. Es wird regelmäßig gefettet. Die Pelzjagd war verantwortlich für das Aussterben des Bibers in Mitteleuropa.
- Alter: bis zu 10 - 15 Jahre alt
- Der Biber ist ein reiner Pflanzenfresser. Er ernährt sich von bis zu 300 Pflanzenarten, bevorzugt Weichhölzer
- Mit seinen orangefarbenen, meißelartigen und ständig nachwachsenden Schneidezähnen kann er auch stärkste Bäume fällen
- Lebensweise: Biber leben in Einehe zusammen mit zwei Generationen Jungtieren. Ältere Jungtiere werden vertrieben und suchen sich eigene Reviere.
- Lebensraum: Jede Familie besetzt ein Revier von 1 - 2 km Flusslänge (vorzugsweise langsam fließende oder stehende Gewässer), das gut strukturiert sein muss (Bäume, Sträucher usw.).
- Reviere werden mit dem sogenannten "Bibergeil" markiert. Im Revier werden ein oder mehrere Baue zum Wohnen angelegt, die entweder in 80 cm Tiefe in die Uferböschung gegraben werden oder als "Biberburg" sichtbar sind. Reicht der Wasserstand nicht aus, baut der Biber einen Damm und staut das Gewässer.
Bitte beachten Sie, dass der Biber und seine Lebensstätten nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind. Zuwiderhandlungen, dazu zählt beispielsweise auch das Beseitigen von Dämmen oder Biberburgen, sind mit empfindlichen Strafen belegt. Bitte informieren Sie bei Problemen mit dem Biber einen der beiden Biberberater. Er stimmt das weitere Vorgehen mit der Naturschutzbehörde ab.
Untere Naturschutzbehörde
Seit dem 1. September 2006 liegt die naturschutzfachliche und -rechtliche Zuständigkeit bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.
Ehrenamtliche Biberberater
Die ehrenamtlich tätigen Biberberater, Herr Lorenz Möhring (Telefon: 0163/4243120), Herr Heinrich Dietsch (Telefon: 0160/92577710) und Wilfried Schwarz (Telefon: 0151/20570787), sind bei Problemen vor Ort gerne behilflich. Sie stehen in engem Kontakt mit der Naturschutzbehörde.
Hinweis
Schutzmaßnahmen an Teichen, die vom Biber beschädigt wurden, sind über das Landschaftspflegeprogramm förderfähig.