Artenschutz

Ob blau gefärbtes Moorfroschmännchen oder Silbergras: Es sind die Tiere oder Pflanzen, die eine bestimmte ökologische Nische besetzen und die Einzigartigkeit einer Lebensgemeinschaft widerspiegeln. Sie stellen für das Gebiet etwas Besonderes und Seltenes dar und spiegeln stellvertretend für andere Arten die Ansprüche an bestimmte Lebensräume wider.

Die Sicherung, Pflege und Entwicklung ökologisch hochwertiger Biotope oder Biotopkomplexe ist eine der grundsätzlichen Aufgaben des Naturschutzes. Sie bedürfen immer einer Abstimmung der Beteiligten (Grundeigentümer, Träger, Landschaftspflegeverbände, usw.). Ziel der Projekte ist es, gemeinsam ein Biotopmanagement zugunsten bedrohter Arten oder Lebensräume zu erarbeiten. Ist dieses Ziel erreicht, kann damit begonnen werden, ein neues Projekt umzusetzen.

Solche Projekte tragen nicht nur dazu bei, die Biodiversität (Biologische Vielfalt) in den jeweiligen Lebensräumen zu sichern. Die Biologische Vielfalt zu erhalten ist auch ein gesellschaftspolitisches Anliegen, welchem die erfolgreiche Umsetzung der Projektstrategien gerecht wird. Hier gilt insbesondere: „Tue Gutes und sprich darüber!“ Die Öffentlichkeitsarbeit ist eines der wichtigsten Standbeine der Projekte. Gerne können Sie uns Sichtungen der Tiere unter dem angegebenen Kontakt melden.

Artenschutzregularien

Zahlreiche Tier und Pflanzenarten unterliegen nationalen (bzw. EU-weiten) und internationalen gesetzlichen Regelungen. Für Wirbeltiere der besonders geschützten Tierarten (§7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung), bzw. Arten des Anhangs A und B (vgl. CITES) besteht Meldepflicht. Diese beginnt beim Erwerb des Tieres. Zu melden sind: 

  • Zu- und Abgang eines meldepflichtigen Tieres einschließlich Tod
  • Verlegung des Regelmäßigen Standorts

Für die Anzeige kann ein entsprechendes Formular "Bestandsanzeige besonders geschützten Tierarten" verwendet und der Unteren Naturschutzbehörde schriftlich oder digital übermittelt werden. Die Meldung kann auch formlos unter Angabe von Art, Anzahl, Erwerbsdatum, Herkunft, Verbleib und Kennzeichen erfolgen. Citesbescheinigungen sind in Kopie beizulegen.

Wer gewerbsmäßig Tiere oder Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, ist zur Buchführung verpflichtet (§ 6 BArtSchV). Die Buchführung muss die laufende Nummer, den Tag des Eingangs, die Bezeichnung der Art, die Bezugsquelle, den Abgangstag und den Namen und die Anschrift des Empfängers enthalten. Die Bücher und die entsprechenden Belege sind der Unteren Naturschutzbehörde auf Verlangen vorzulegen.

In der 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz (September/Oktober 2016) wurden weitere Baum/Holzarten (z.B. Dalbergia) in den Anhang II CITES hochgestuft. Zum Handel mit diesen Hölzern finden Sie hier weitere Informationen. Für die Ausfuhr (in außereuropäische Staaten) von verarbeiteten Hölzern oder anderen Gegenständen, die CITES-pflichtige Bestandteile enthalten, ist eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz erforderlich. Hierfür muss zunächst eine  Vorlabescheinigung bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden (Antrag Vorlagebescheinigung). Mit dem Antrag auf eine Vorlagebescheinigung ist der entsprechende Nachweis der legalen Einfuhr, bzw. des vor dem 01.01.2017 jeweils gemeldeten Altbestandes einzureichen. Zusammen mit der Vorlagebescheinigung kann dann beim Bundesamt für Naturschutz ein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung gestellt werden.

Für die Ausfuhr von Musikinstrumenten zum Zwecke von Konzertreisen, in denen Teile von geschützten Arten verbaut wurden, werden spezielle Dokumente ausgestellt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dipl. Biol. Marabini, Johannes
Sachbearbeiter
09193 20 1720 09193 20 491720 213
Krivic, Anton
Sachbearbeiter
09193 20 1719 09193 20 491719 213
Weber, Kathrin
Biodiversitätsberaterin
09193 20 1725 09193 20 491725 213
Fechner, Kerstin
Sachbearbeiterin
09193 20 1726 213
Hilbinger, Renate
Fachbereichsleiterin
09193 20 1718 09193 20 491718 204