Baugenehmigungen, Bauüberwachung & Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt erteilen unter anderem Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Zudem überwachen sie die baurechtlichen Vorschriften. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem "Bauortprinzip". Wenn Sie im Landkreis Erlangen-Höchstadt bauen möchten, sind Sie bei einem der beiden Bauämter des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen bzw. der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig.

Was kann beantragt werden?

  • Erteilung von Bau- und Abgrabungsgenehmigungen
  • Entscheidung über Bauvoranfragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz 

Zuständig für:

  • Beratung in baurechtlichen Fragen
  • Unterbindung von baurechtswidrigen Zuständen
  • Bauüberwachung
  • Abbruch von Gebäuden
  • Bearbeitung von Anzeigen fliegender Bauten

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich klären, z. B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer ist als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.

Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einer Baugenehmigung. Darüber hinaus benötigen Sie

  • Lageplan als Auszug aus dem Katasterwerk Maßstab 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate), dazu drei Ablichtungen dieses Lageplans mit Einzeichnung des Bauvorhabens
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Nachbarschaftsangaben)
  • evtl. eine Bauentwurfskizze mit Baubeschreibung
  • Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfsverfassers sowie der Nachbarn

Bitte beachten Sie, dass bei einer Bauvoranfrage lediglich einzelne konkrete Fragen beantwortet werden können. Die Fragen müssen in der Regel mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können, und sie dürfen nicht den Umfang einer Baugenehmigung annehmen.

Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Es sind zwingend die vom Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlichten Formulare zu verwenden. Antragsformular und Baubeschreibung sind vollständig ausgefüllt und von der Bauherrschaft und vom planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben.

  • • Bauantrag und Baubeschreibung
    • Erhebungsbogen für Baugenehmigung (neu ab 01.01.2010)
    • Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- und GFZ-Berechnung
    • Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
    • Katasterauszug zur Bauvorlage nach § 7 Bauvorlagenverordnung (bestehend aus beglaubigtem Lageplan M 1 : 1.000 und Eigentümerangaben des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke), grundsätzlich nicht älter als 6 Monate
    • eine Ablichtung des Lageplans mit
    - Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen
    - Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens
    - Einzeichnung der Zufahrt sowie der Kfz-Stellplätze
    • Eingabepläne Maßstab 1 : 100
    - die Ansichten mit den Höhenangaben des natürlichen und geplanten Geländes
    - die Grundrisse aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraums
    - EG-Grundriss mit Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen
    - Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen und des künftigen Geländes
    - gegebenenfalls Bestandspläne
    • Unterschriften der Antragstellenden, des Entwurfsverfassers
    - auf den Lageplänen
    - auf den Eingabeplänen
    • Entwässerungspläne
    • evtl. Grunddienstbarkeiten
    • evtl. Abstandsflächenübernahmen
    • evtl. Betriebsbeschreibung

Darüber hinaus kann im Einzelfall während des Baugenehmigungsverfahrens die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich werden.

Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellt die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung, die bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes eingereicht werden.

Bei genehmigungsfreien Vorhaben (Art. 57 BayBO) oder bei Vorhaben, die im Rahmen der Genehmigungsfreistellung möglich sind (Art. 58 BayBO), kann es notwendig sein eine isolierte Abweichung nach Art. 63 BayBO zu beantragen.

Denkbar sind hier insbesondere Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (z. B. Abstandsflächen).

Ein vorgeschriebenes Formular existiert nicht, eine Beantragung ist formlos schriftlich möglich.

 

Grundbuchauszug (1-fach) und Kopien aus den genehmigten Bauplänen (Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitte, je mind. 3-fach) mit Nummerierung der verschiedenen Eigentumseinheiten in den Grundrissen.

Bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist die Gebühr abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Bei einem Abbruch von Einzeldenkmälern oder bei Maßnahmen an Einzeldenkmälern, Gebäuden im Ensemble oder bei Maßnahmen, die sich auf diese Gebäude auswirken können (z. B. Photovoltaikanlagen auf Dächern, Umbauten), ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Herrn Fröhlich, zusammen.

Neben den Anträgen für Denkmalpflege benötigen Sie noch

  • einen Lageplan, Maßstab 1 : 1.000
  • eine Beschreibung der Maßnahme bzw.
  • Kostenvoranschlag

Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist dreifach bei der Gemeinde des Bauortes einzureichen.

In der Regel sind denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse gebührenfrei.

Als Fliegende Bauten bezeichnet man beispielsweise Zelte oder Fahrgeschäfte. Sie müssen mindestens 1 Woche vor Aufstellung dem Bauamt angezeigt werden.

Bei der Abnahme fliegender Bauten fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich bei der Abnahme von Festzelten nach der Größe des Zeltes und bei der Abnahme von Fahrgeschäften nach Größe und Schwierigkeit des Fahrgeschäftes.

Die Anzeigen zur Abnahme fliegender Bauten finden Sie untenstehend.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Eckental, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg, Heßdorf, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Röttenbach, Spardorf oder Uttenreuth?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Böckle.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Adelsdorf, Aurachtal, Gremsdorf, Herzogenaurach, Höchstadt, Lonnerstadt, Mühlhausen, Oberreichenbach, Vestenbergsgreuth, Wachenroth oder Weisendorf?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Vogel.

Bauverwaltung, Bautechnik (in der Dienststelle Erlangen) zuständig für

Bubenreuth, Heroldsberg, Kalchreuth

Name Telefon Telefax Zimmer
Endlicher, Bianca
Sachgebietsleiterin
09131 803 2100 09131 803 492100 4.16 - 4. OG

Baiersdorf, Großenseebach, Hemhofen, Heßdorf, Röttenbach

Name Telefon Telefax Zimmer
NN
09131 803 2101 09131 803 492101

Eckental, Buckenhof, Marloffstein, Möhrendorf, Uttenreuth, Spardorf

Name Telefon Telefax Zimmer
Libal, Nicola
Stv. Sachgebietsleiterin
09131 803 2102 09131 803 492102 4.21 - 4. OG

Bautechnik

Name Telefon Telefax Zimmer
Wenderoth, Anna
09131 803 2110 09131 803 492110 4.18 – 4. OG
Michl, Lukas
09131 803 2103 09131 803 492103 4.21 - 4. OG

Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (zur Schaffung von Sondereigentum)

Name Telefon Telefax Zimmer
Hopf, Angelika
09131 803 2104 09131 803 492104 4.19 - 4. OG

Baukontrolle (auch für fliegende Bauten)

Name Telefon Telefax Zimmer
Böckle, Michael
09131 803 2106 09131 803 492106 4.23 - 4. OG

Bauverwaltung, Bautechnik (in der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch) zuständig für

Herzogenaurach

Name Telefon Telefax Zimmer
Hasmüller, Judith
Sachgebietsleiterin
09193 20 2120 09193 20 492120 12

Höchstadt, Weisendorf

Name Telefon Telefax Zimmer
Fischer, Ramona
Stv. Sachgebietsleiterin
09193 20 2121 09193 20 492121 9

Adelsdorf, Aurachtal, Oberreichenbach

Name Telefon Telefax Zimmer
Meyer, Marion
09193 20 2122 09193 20 492122 11

Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Wachenroth

Name Telefon Telefax Zimmer
Schnörer, Martina
09193 20 2123 09193 20 492123 12

Bautechnik

Name Telefon Telefax Zimmer
Weiß, Wolfgang
09193 20 2124 09193 20 492124 9
Bayer, Melanie
09193 20 2125 09193 20 492125 11

Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (zur Schaffung von Sondereigentum)

Name Telefon Telefax Zimmer
Schobert, Karin
09193 20 2126 09193 20 492126 11

Baukontrolle (auch für fliegende Bauten)

Name Telefon Telefax Zimmer
Vogel, Reinhard
09193 20 2129 09193 20 492129 11