Bauvoranfrage
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich klären, z. B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer ist als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.
Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einer Baugenehmigung. Darüber hinaus benötigen Sie
- Lageplan als Auszug aus dem Katasterwerk Maßstab 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate), dazu drei Ablichtungen dieses Lageplans mit Einzeichnung des Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Nachbarschaftsangaben)
- evtl. eine Bauentwurfskizze mit Baubeschreibung
- Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfsverfassers sowie der Nachbarn
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bauvoranfrage lediglich einzelne konkrete Fragen beantwortet werden können. Die Fragen müssen in der Regel mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können, und sie dürfen nicht den Umfang einer Baugenehmigung annehmen.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.