Baugenehmigungen, Bauüberwachung & Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bauamt erteilen unter anderem Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Zudem überwachen sie die baurechtlichen Vorschriften. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem "Bauortprinzip". Wenn Sie im Landkreis Erlangen-Höchstadt bauen möchten, sind Sie bei einem der beiden Bauämter des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen bzw. der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig.
Was kann beantragt werden?
- Erteilung von Bau- und Abgrabungsgenehmigungen
- Entscheidung über Bauvoranfragen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Erteilung von Erlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz
Zuständig für:
- Beratung in baurechtlichen Fragen
- Unterbindung von baurechtswidrigen Zuständen
- Bauüberwachung
- Abbruch von Gebäuden
- Bearbeitung von Anzeigen fliegender Bauten
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Bauvorhaben überhaupt durchgeführt werden kann, sollten Sie zunächst einen schriftlichen Antrag auf Vorbescheid stellen. Mit diesem Antrag können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich sowohl für die Behörde als auch für sich klären, z. B. ob eine Grenzbebauung zulässig ist oder ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann. Dies hat für Sie den Vorteil, dass die kostspieligen Planungsunterlagen für einen Bauantrag vorerst noch nicht erstellt werden müssen und dass die Gebühr für den Vorbescheid geringer ist als eine Genehmigungsgebühr ist. Damit lässt sich das Kostenrisiko einer evtl. Ablehnung in Grenzen halten.
Bei einer Bauvoranfrage verwenden Sie dieselben Vordrucke wie bei einer Baugenehmigung. Darüber hinaus benötigen Sie
- Lageplan als Auszug aus dem Katasterwerk Maßstab 1 : 1000 (nicht älter als 6 Monate), dazu drei Ablichtungen dieses Lageplans mit Einzeichnung des Bauvorhabens
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Nachbarschaftsangaben)
- evtl. eine Bauentwurfskizze mit Baubeschreibung
- Unterschriften des Antragstellers bzw. des Entwurfsverfassers sowie der Nachbarn
Bitte beachten Sie, dass bei einer Bauvoranfrage lediglich einzelne konkrete Fragen beantwortet werden können. Die Fragen müssen in der Regel mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden können, und sie dürfen nicht den Umfang einer Baugenehmigung annehmen.
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes einzureichen; ein positiver Vorbescheid hat 3 Jahre Gültigkeit. Er kann auf Antrag jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Es sind zwingend die vom Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr veröffentlichten Formulare zu verwenden. Antragsformular und Baubeschreibung sind vollständig ausgefüllt und von der Bauherrschaft und vom planvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben.
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• Bauantrag und Baubeschreibung
• Erhebungsbogen für Baugenehmigung (neu ab 01.01.2010)
• Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN 277 Bl. 1, GRZ- und GFZ-Berechnung
• Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
• Katasterauszug zur Bauvorlage nach § 7 Bauvorlagenverordnung (bestehend aus beglaubigtem Lageplan M 1 : 1.000 und Eigentümerangaben des Baugrundstücks und der Nachbargrundstücke), grundsätzlich nicht älter als 6 Monate
• eine Ablichtung des Lageplans mit
- Kennzeichnung der Grundstücksgrenzen
- Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens
- Einzeichnung der Zufahrt sowie der Kfz-Stellplätze
• Eingabepläne Maßstab 1 : 100
- die Ansichten mit den Höhenangaben des natürlichen und geplanten Geländes
- die Grundrisse aller Geschosse einschließlich des nutzbaren Dachraums
- EG-Grundriss mit Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen
- Schnitte mit Anschnitt des vorhandenen und des künftigen Geländes
- gegebenenfalls Bestandspläne
• Unterschriften der Antragstellenden, des Entwurfsverfassers
- auf den Lageplänen
- auf den Eingabeplänen
• Entwässerungspläne
• evtl. Grunddienstbarkeiten
• evtl. Abstandsflächenübernahmen
• evtl. Betriebsbeschreibung
Darüber hinaus kann im Einzelfall während des Baugenehmigungsverfahrens die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich werden.
Eine erteilte Baugenehmigung hat 4 Jahre Gültigkeit. Sie kann auf Antrag jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellt die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung, die bei der Gemeindeverwaltung des Bauortes eingereicht werden.
Bei genehmigungsfreien Vorhaben (Art. 57 BayBO) oder bei Vorhaben, die im Rahmen der Genehmigungsfreistellung möglich sind (Art. 58 BayBO), kann es notwendig sein eine isolierte Abweichung nach Art. 63 BayBO zu beantragen.
Denkbar sind hier insbesondere Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften (z. B. Abstandsflächen).
Ein vorgeschriebenes Formular existiert nicht, eine Beantragung ist formlos schriftlich möglich.
Grundbuchauszug (1-fach) und Kopien aus den genehmigten Bauplänen (Lageplan, Grundriss, Ansichten, Schnitte, je mind. 3-fach) mit Nummerierung der verschiedenen Eigentumseinheiten in den Grundrissen.
Bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist die Gebühr abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Bei Maßnahmen an Einzeldenkmälern, Gebäuden im Ensemble oder bei Maßnahmen, die sich auf diese Gebäude auswirken können (z.B. Photovoltaikanlagen auf Dächern, Umbauten etc.) oder bei einem Abbruch von Einzelbaudenkmälern ist eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Auch die Vornahme von Erdarbeiten auf einem Grundstück, auf dem sich Bodendenkmäler befinden könnten, ist nach dem Bayer. Denkmalschutzgesetz erlaubnispflichtig. Ein Musterantrag auf Grabungserlaubnis ist auf der Homepage des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unter Informationen und Service/Fachanwender/Bodendenmalpflege/Bauherren/Grabungserlaubnis erhältlich.
Bitte setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, Herrn Fröhlich in Verbindung.
Neben den jeweiligen Anträgen für Denkmalpflege benötigen Sie noch
- einen Lageplan, Maßstab 1:1000
- Beschreibung der Maßnahme (Text und ggf. maßstäbliche Zeichnungen/Pläne/Skizzen) bzw.
- Kostenvoranschlag
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und der Antrag auf Grabungserlaubnis ist beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Bauamt I bzw. Bauamt II einzureichen.
In der Regel sind denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse gebührenfrei.
Als Fliegende Bauten bezeichnet man beispielsweise Zelte oder Fahrgeschäfte. Sie müssen mindestens 1 Woche vor Aufstellung dem Bauamt angezeigt werden.
Bei der Abnahme fliegender Bauten fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich bei der Abnahme von Festzelten nach der Größe des Zeltes und bei der Abnahme von Fahrgeschäften nach Größe und Schwierigkeit des Fahrgeschäftes.
Die Anzeigen zur Abnahme fliegender Bauten finden Sie untenstehend.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Baiersdorf, Bubenreuth, Buckenhof, Eckental, Großenseebach, Hemhofen, Heroldsberg, Heßdorf, Kalchreuth, Marloffstein, Möhrendorf, Röttenbach, Spardorf oder Uttenreuth?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Böckle.
Fliegende Bauten sollen errichtet werden in Adelsdorf, Aurachtal, Gremsdorf, Herzogenaurach, Höchstadt, Lonnerstadt, Mühlhausen, Oberreichenbach, Vestenbergsgreuth, Wachenroth oder Weisendorf?
-> Bitte nutzen Sie die Anzeige mit Zuständigkeit Herr Vogel.
Öffnungszeiten Bauamt Dienststellen Erlangen und Höchstadt
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Erlaubnisanträge nach dem Denkmalschutzgesetz
- Finanzierungsplan Denkmalpflege (Bezirk)
- Richtlinien des Bezirks Mittelfranken zur Förderung der Denkmalpflege
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern
- Antrag auf Förderung der Denkmalpflege (Bezirk)
- 62-1-Antrag Erteilung Erlaubnis Denkmalschutzgesetz
- 62-2-Antrag Erteilung Erlaubnis Denkmalschutzgesetz
Bauverwaltung, Bautechnik (in der Dienststelle Erlangen) zuständig für
Bubenreuth, Heroldsberg, Kalchreuth
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Endlicher,
Bianca
Sachgebietsleiterin
|
09131 803 2100 | 09131 803 492100 | 4.16 - 4. OG | bianca.endlicher@erlangen-hoechstadt.de |
Baiersdorf, Großenseebach, Hemhofen, Heßdorf, Röttenbach
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Richter,
Karoline
|
09131 803 2101 | 09131 803 492101 |
Eckental, Buckenhof, Marloffstein, Möhrendorf, Uttenreuth, Spardorf
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Libal,
Nicola
Stv. Sachgebietsleiterin
|
09131 803 2102 | 09131 803 492102 | 4.21 - 4. OG | nicola.libal@erlangen-hoechstadt.de |
Bautechnik
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Wenderoth,
Anna
|
09131 803 2110 | 09131 803 492110 | 4.18 – 4. OG | anna.wenderoth@erlangen-hoechstadt.de |
Michl,
Lukas
|
09131 803 2103 | 09131 803 492103 | 4.21 - 4. OG | lukas.michl@erlangen-hoechstadt.de |
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (zur Schaffung von Sondereigentum)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Hopf,
Angelika
|
09131 803 2104 | 09131 803 492104 | 4.19 - 4. OG | angelika.hopf@erlangen-hoechstadt.de |
Baukontrolle (auch für fliegende Bauten)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Böckle,
Michael
|
09131 803 2106 | 09131 803 492106 | 4.23 - 4. OG | michael.boeckle@erlangen-hoechstadt.de |
Bauverwaltung, Bautechnik (in der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch) zuständig für
Herzogenaurach
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Hasmüller,
Judith
Sachgebietsleiterin
|
09193 20 2120 | 09193 20 492120 | 12 | judith.hasmueller@erlangen-hoechstadt.de |
Höchstadt, Weisendorf
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Fischer,
Ramona
Stv. Sachgebietsleiterin
|
09193 20 2121 | 09193 20 492121 | 9 | ramona.fischer@erlangen-hoechstadt.de |
Adelsdorf, Aurachtal, Oberreichenbach
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Meyer,
Marion
|
09193 20 2122 | 09193 20 492122 | 11 | marion.meyer@erlangen-hoechstadt.de |
Gremsdorf, Lonnerstadt, Mühlhausen, Vestenbergsgreuth, Wachenroth
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Schnörer,
Martina
|
09193 20 2123 | 09193 20 492123 | 12 | martina.schnoerer@erlangen-hoechstadt.de |
Bautechnik
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Weiß,
Wolfgang
|
09193 20 2124 | 09193 20 492124 | 9 | wolfgang.weiss@erlangen-hoechstadt.de |
Bayer,
Melanie
|
09193 20 2125 | 09193 20 492125 | 11 | melanie.bayer@erlangen-hoechstadt.de |
Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (zur Schaffung von Sondereigentum)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Schobert,
Karin
|
09193 20 2126 | 09193 20 492126 | 11 | karin.schobert@erlangen-hoechstadt.de |
Baukontrolle (auch für fliegende Bauten)
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Vogel,
Reinhard
|
09193 20 2129 | 09193 20 492129 | 11 | reinhard.vogel@erlangen-hoechstadt.de |