Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Verlängerung eines Fahrgastscheines
Führerscheinstelle
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen
Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man für:
- Taxen (Mindestalter: 21 Jahre)
- Mietwagen (Mindestalter: 21 Jahre)
- beschränkte Mietwagen, z. B. für die Behindertenbeförderung (Mindestalter: 21 Jahre; bei Ausnahme von diesem Mindestalter fällt eine zusätzliche Gebühr an)
- Krankenwagen (Mindestalter: 19 Jahre)
- Ferner benötigt man eine Erlaubnis, wenn für die Beförderung der Fahrgäste eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Um Fahrgäste in einem Taxi, Mietwagen oder Krankenkraftwagen befördern zu dürfen, benötigen Sie eine eigene Erlaubnis. Hierzu müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Landratsamt oder bei der Wohnortgemeinde sowie hier zum Herunterladen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder postalisch oder persönlich bei der Führerscheinstelle ein.
Wichtig: Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen Sie wiederum bei der Führerscheinstelle einen Antrag stellen.
- Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Fahrgastscheins bei Vorbesitz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) – EU-Kartenführerschein erforderlich, ggf. vorheriger Umtausch des Papierführerscheins erforderlich (weitere Informationen hier)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
- erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
(Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)
- betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
- Nachweis über die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet, in dem die Beförderungspflicht besteht (Ortskenntnisprüfung)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe