Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Verlängerung eines Fahrgastscheines

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2616
Fax: 09131 803 492616
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Postfach 2520, 91013 Erlangen

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Eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigt man zur Beförderung von Fahrgästen

  • in Taxen (Mindestalter: 21 Jahre)
  • in Mietwagen (Mindestalter: 21 Jahre)
  • im gebündelten Bedarfsverkehr (Mindestalter: 21 Jahre)
  • in Krankenkraftwagen (Mindestalter: 19 Jahre)

Ferner benötigt man eine Erlaubnis, wenn für die Beförderung der Fahrgäste eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (z.B. Beförderung von Personen in Personenkraftwagen im Linienverkehr, gewerbsmäßige Ausflugs- und Ferienzielfahrten) erforderlich ist.

Um die Fahrerlaubnis zur Fahrgastförderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Den Antrag erhalten Sie bei uns im Landratsamt oder bei der Wohnortgemeinde sowie hier zum Herunterladen.
Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen entweder postalisch oder persönlich bei der Führerscheinstelle ein.

Wichtig: Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist grundsätzlich fünf Jahre gültig. Für die Verlängerung müssen Sie wiederum bei der Führerscheinstelle einen Antrag stellen. Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung unbedingt rechtzeitig (bis zu sechs Monate) vor Ablauf. Wenn Sie den Antrag erst stellen, wenn Ihre Erlaubnis schon abgelaufen ist, gilt der Antrag als Antrag auf erstmalige Erteilung, sodass Sie alle notwendigen Unterlagen für die erstmalige Erteilung erneut vorlegen müssen.

  • Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder Aufenthaltstitels mit zugehörigem Pass (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Fahrgastscheins bei Vorbesitz (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite) – EU-Kartenführerschein erforderlich, ggf. vorheriger Umtausch des Papierführerscheins erforderlich (weitere Informationen hier)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Nr. 1 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.1 oder Nr. 2.2 FeV – 2 Jahre gültig)
  • erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG
    Bei Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate aus dem EU-Ausland zugezogen sind, ein „Europäisches Führungszeugnis“
    (Das Führungszeugnis ist bei der Gemeinde zu beantragen. Dies wird direkt an die Führerscheinstelle übersandt. Bitte legen Sie den Nachweis der Beantragung dem Antrag bei!)




  • betriebsmedizinisches Gutachten – Leistungs-/Reaktionstest (Anlage 5 Nr. 2 FeV – 1 Jahr gültig)
  • Nachweis über Fachkunde: Nachdem bislang weder Art, Inhalt noch geeignete Stellen für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, kann die Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für diese Bereiche aktuell nur auf drei Jahre befristet erfolgen. Die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt dann unter der auflösenden Bedingung, den Fachkundenachweis (sobald dieser möglich ist) nachzureichen.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe