Förderprogramm "Klein"-Elektromobilität

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt setzt sich für klimafreundliche Mobilität ein und unterstützt Landkreisbürgerinnen und -bürger, die sich einen Elektroroller (Aufsitzroller, kein Tretroller), ein Elektro-Lastenrad oder ein S-Pedelec kaufen wollen, mit einem finanziellen Zuschuss von mindestens 200 Euro. Während normale Pedelecs bereits ihre Nische verlassen haben und in relativ hohen Stückzahlen verkauft werden, sind Elektroroller und besonders S-Pedelecs noch eher selten zu sehen.

S-Pedelecs gelten im Gegensatz zu den allgemein bekannten Pedelecs als Kleinkraftrad. Sie erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h und erfordern daher ein Versicherungskennzeichen. Das Fahren auf dem Fahrradweg ist verboten, ein Helm ist Pflicht. Aufgrund der möglichen Geschwindigkeit können Strecken in der Stadt ähnlich schnell wie mit dem Auto zurückgelegt werden.

E-Lastenräder sind vielseitig einsetzbar, praktisch und einfach für den Transport von Kindern, Hunden, kleineren Besorgungen bis hin zum großen Einkauf. Auch für den Familienausflug oder sogar für die Urlaubsfahrt sind diese gut geeignet. Im gewerblichen Bereich werden sie bspw. von Kurier-, Paket- und Lieferdiensten sowie Handwerkern genutzt oder dienen als mobiler Verkaufsstand oder zu Marketingzwecken.

Elektroroller (also elektrifizierte Mopeds) sind erprobte Fahrzeuge, die herkömmlichen Motorrollern auch in puncto Technik in nichts mehr nachstehen. Vorteile von Elektrorollern sind: Sie verursachen lokal keine Schadstoff- und CO2-Emissionen, während herkömmliche Motorroller oft sogar mehr Schadstoffe als Autos hervorrufen. Zudem sind sie deutlich leiser als Motorroller. Damit tragen Elektroroller erheblich dazu bei, Abgas- und Lärmemissionen in Ballungsräumen zu reduzieren. Ihre Reichweite liegt zwischen 50 bis 80 km. Sie sind damit für den Einsatz in verdichteten Gebieten und Ballungsräumen wie im Landkreis Erlangen-Höchstadt, bestens geeignet und bieten sich hier auch als Auto-Ersatz an.

Dies gilt auch für S-Pedelecs. Diese Kraftfahrzeuge sind zwar teurer in der Anschaffung, verbrauchen jedoch weniger Energie als Elektroroller, da sie den Fahrer beim Treten mit geringer Motorenleistung unterstützen. Sie bieten weitere Vorteile, wie den Radweg Außerorts zu nutzen.

Die Reichweite von E-Lastenräder ist i.d.R. geringer, dafür können aber bis 200 kg Zuladung transportiert werden. Sie bieten sich genauso wie S-Pedelecs und E-Roller als Auto-Ersatz an.

 

Eckpunkte des Förderprogramms

Mit dem Förderprogramm will der Landkreis die „Klein“-Elektromobilität unterstützen. Hierfür steht ein Budget von jährlich 20.000 Euro zur Verfügung. Aufgrund der unterschiedlich hohen Anschaffungskosten werden E-Roller mit 200 €, S-Pedelecs mit 300 € und E-Lastenräder mit 400 € gefördert.

Das Förderprogramm gilt für neue Elektroroller, S-Pedelecs und E-Lastenräder (keine gebrauchten Fahrzeuge) – unabhängig vom Hersteller. Nur Personen, die im Landkreis Erlangen-Höchstadt gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt darf pro Jahr nur einmal unterstützt werden. Der Antrag muss bis zwei Monate nach Kauf gestellt werden. Wenn der Nachweis erfolgt, dass der Haushalt 100 % Strom aus erneuerbaren Energien bezieht oder eine PV-Anlage betreibt, erhält dieser Haushalt einmalig 50 Euro zusätzliche Förderung. Das Formular für die Beantragung der Zuschüsse finden Sie hier. Bitte lesen Sie vor Beantragung die Förderrichtlinien durch.

Je nach Gemeinde gibt es auch andere Fördermittelhöhen. Schauen Sie dazu hier in der Übersicht oder fragen Sie direkt in Ihrer Gemeinde nach.