Bauen & Wohnen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den beiden Bauämtern erteilen unter anderem Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen. Zudem überwachen sie die baurechtlichen Vorschriften.

Die Zuständigkeit der Bauämter richtet sich nach dem "Bauortprinzip". Wenn Sie also im Landkreis Erlangen-Höchstadt bauen möchten, sind Sie bei einem der beiden Bauämter des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen bzw. der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig.

Außerdem sind die Mitarbeiter der beiden Bauämter, Michael Böckle und Reinhard Vogel, für die Abnahme fliegender Bauten (Festzelt, Karussell etc.) zuständig.

Bauamt Erlangen

Name Telefon Telefax Zimmer
Endlicher, Bianca
Sachgebietsleiterin
09131 803 2100 09131 803 492100 4.16 - 4. OG
Libal, Nicola
Stv. Sachgebietsleiterin
09131 803 2102 09131 803 492102 4.21 - 4. OG

Bauamt Höchstadt

Name Telefon Telefax Zimmer
Hasmüller, Judith
Sachgebietsleiterin
09193 20 2120 09193 20 492120 12
Fischer, Ramona
Stv. Sachgebietsleiterin
09193 20 2121 09193 20 492121 9