+++ Montag- bis Freitagvormittags von 7:30 bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass auch die Online-Terminvereinbarung im angepassten Umfang möglich ist. Diese bietet sich über die Online-Terminvergabe für die Zulassungsstelle (siehe unten) an. Um Wartezeiten zu vermeiden und wegen der räumlichen Situation der Zulassungsstelle wird empfohlen, verstärkt die Zulassung in Erlangen aufzusuchen – hier steht ein höheres Terminkontingent zur Verfügung und es gibt im Gebäude ausreichend große Wartezonen.
Da das Kontingent derzeit stark ausglastet ist, kann es in diesen Bereichen zu erhöhten Wartezeiten kommen.
Hinweis: Zu Ihrem eigenen Schutz, dem anderer Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht derzeit nur ein begrenztes Kontingent an Terminen zur Verfügung. Bitte prüfen Sie genau, ob Ihr Anliegen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. ++++++
Hinweis: Eine Terminbuchung ist vier Wochen im Voraus möglich
Bitte beachten Sie, dass Zulassungs- und Abmeldungsvorgänge für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt möglich sind. Termine lassen sich bequem über die Online-Terminbuchungsseite vereinbaren.
In the current situation: Please use the contact options largely by phone or email and visit the offices of the district office only in the event that it cannot be postponed. Thank you for your understanding.
>> zur Online-Terminreservierung in Erlangen und Höchstadt a. d. Aisch <<
KFZ-Zulassungsstelle, Erlangen
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Postanschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
KFZ-Zulassungsstelle, Höchstadt a. d. Aisch
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Sie möchten ein neues Auto anmelden, ein Motorrad umschreiben, eine alte Zugmaschine außer Betrieb setzen oder ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer zugeteilt bekommen?
Ein Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle oder eine E-Mail erspart Ihnen bei weiteren Fragen unnötigen Zeitaufwand und zusätzliche Wege. Vorab können Sie die Vollständigkeit Ihrer vorliegenden Papiere anhand des Merkblattes erforderliche Unterlagen vergleichen.
Welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem so genannten dem „Wohnortprinzip“. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt, sind Sie bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen oder der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig. Sie können Ihr Fahrzeug - unabhängig davon, wo Sie im Landkreis wohnen, bei beiden Dienststellen zulassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. Bitte beachten Sie jedoch: Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!
Welche Zahlarten sind möglich?
Aufgrund der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung können seit 12.03.2018 in der Zulassungsstelle Höchstadt/Aisch die fälligen Zulassungsgebühren nicht mehr in bar sondern nur noch mit EC-Karte, VISA, V Pay, Mastercard oder Maestrocard beglichen werden. Dadurch verkürzt sich Ihr persönlicher Zulassungsvorgang und auch eventuelle Wartezeiten. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung Ihres Zulassungsvorgangs nur bei unmittelbarer Entrichtung der Zulassungsgebühren erfolgt. In der Zulassungsstelle Erlangen ist die Gebührenzahlung weiterhin bar oder mit EC-Karte möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aufgabenbereiche
- Änderung der Halterdaten
- Außerbetriebsetzung
- Feinstaubplakette
- Ausfuhrkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Nachsiegelung Kennzeichen
- Rote Kennzeichen / Händler
- Rote Kennzeichen / Oldtimer
- Saisonkennzeichen
- Wunschkennzeichen
- E-Kennzeichen
- Veräußerung von Fahrzeugen
- Verlust des Fahrzeugbriefs, Fahrzeugscheins oder Kennzeichens
- Technische Änderungen an einem Fahrzeug
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland
- Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb
- Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb
- Erstmalige Zulassung eines neuen Fahrzeuges
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Zulassung eines Fahrzeugs auf minderjährige Personen
- Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
- Zulassung eines Oldtimer-Kennzeichens
- Zulassungsverfahren Online (I-Kfz)