KFZ-Zulassung

KFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Erlangen
Nägelsbachstraße 1
91052   Erlangen
Kontakt
Telefon: 09131 803 2614
Fax: 09131 803 492614
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

Postanschrift
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen

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KFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch

AdresseKFZ-Zulassungsstelle ERH, Höchstadt a. d. Aisch
Schloßberg 10
91315   Höchstadt a. d. Aisch
Kontakt
Telefon: 09131 803 2615
Fax: 09131 803 492615
Öffnungszeiten

Mo - Fr: 07:30 - 12:00 Uhr
Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Di: 14:00 - 16:00 Uhr
Do: 14:00 - 17:30 Uhr

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zur Online-Terminreservierung in Erlangen und Höchstadt a. d. Aisch

Hinweis: Eine Terminbuchung ist zwei Wochen im Voraus möglich

Bitte beachten Sie, dass Zulassungsvorgänge nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt möglich sind. Termine lassen sich bequem über die Online-Terminbuchungsseite vereinbaren.

Hinweis: Sie haben noch einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Bitte denken Sie an den Pflichtumtausch.
Mehr Informationen

    Mobiles Ticket:


Sie möchten ein neues Auto anmelden, ein Motorrad umschreiben, eine alte Zugmaschine außer Betrieb setzen oder ein historisches Kennzeichen für Ihren Oldtimer zugeteilt bekommen?

Ein Anruf bei Ihrer Zulassungsstelle oder eine E-Mail erspart Ihnen bei weiteren Fragen unnötigen Zeitaufwand und zusätzliche Wege. Vorab können Sie die Vollständigkeit Ihrer vorliegenden Papiere anhand des Merkblattes erforderliche Unterlagen vergleichen.

Welche Zulassungsstelle für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem so genannten „Wohnortprinzip“. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt, sind Sie bei den Zulassungsstellen des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt in Erlangen oder der Dienststelle in Höchstadt a. d. Aisch richtig. Sie können Ihr Fahrzeug - unabhängig davon, wo Sie im Landkreis wohnen, bei beiden Dienststellen zulassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihren Firmensitz im Kreisgebiet nachweisen. Bitte beachten Sie jedoch: Eine Zulassung auf den Zweitwohnsitz ist nicht möglich!


Welche Zahlarten sind möglich?

Aufgrund der Neufassung der EU-Geldtransferverordnung können seit 12.03.2018 in der Zulassungsstelle Höchstadt/Aisch die fälligen Zulassungsgebühren nicht mehr in bar sondern nur noch mit EC-Karte, VISA, V Pay, Mastercard oder Maestrocard beglichen werden. Dadurch verkürzt sich Ihr persönlicher Zulassungsvorgang und auch eventuelle Wartezeiten. Bitte beachten Sie, dass die Abwicklung Ihres Zulassungsvorgangs nur bei unmittelbarer Entrichtung der Zulassungsgebühren erfolgt. In der Zulassungsstelle Erlangen ist die Gebührenzahlung weiterhin bar oder mit EC-Karte möglich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.